Ministerrunde einigt sich auf Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - man macht sich schon strafbar, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD will, dass Ärzte objektiv über einen in Deutschland straffreien Eingriff informieren dürfen, und hatte bereits im Frühjahr eine Reform angestoßen,. Die CDU will den Paragrafen dagegen nicht antasten. Seit März ringt die Bundesregierung deshalb um einen Kompromiss. Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.
Die katholische Kirche lehnt eine Änderung oder Streichung des Paragrafen ausdrücklich ab. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Eine staatliche kontrollierte und finanzierte Beratung einerseits und eine weitgehend unkontrollierte, private Werbung andererseits sind miteinander schlicht nicht vereinbar" (dpa)
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