Luftabwehr für die russische Arktis – die ersten drei Tor-M2DT-Batterien in Dienst gestellt (Video)
Der DT-30 ist ein Mehrzweck-Geländefahrzeug, das aus zwei aneinander gekoppelten Raupenplattformen besteht und in Temperaturen von -45°C bis 40°C einsetzbar ist. Dank der hydraulisch betätigten und blockierbaren Gelenkverbindung zwischen den Plattformen ist die Maschine extrem geländegängig und kann bis zu 4 Meter breite Gräben und senkrechte Hindernisse von bis zu 1,5 Metern Höhe überwinden. Das und die Schwimmfähigkeit des Witjaz sind ein großer Vorteil bei Einsätzen im oft zerklüfteten Gelände der Arktis.
Die auf dieses Chassis aufgebauten Luftabwehrsysteme Tor-M2 erfassen bis zu 40 Kilometer entfernte Flugziele, verfolgen bis zu 30 Kilometer weit und können vier Ziele gleichzeitig bis zu 12 Kilometer weit mit Lenkflugkörpern bekämpfen. Zu denkbaren Zielen gehören auch kleine Lenkwaffen oder Präzisionsbomben. Eine Zielzuweisung durch Drittsysteme ist möglich.
Минобороны России завершило прием первой серийной партии из 12 арктических комплексов #ТорМ2ДТ, предназначенного для выполнения задач противовоздушной и противоракетной обороны в дивизионном звене https://t.co/d3rlck4e7u#СеверныйФлот#ПВО#Арктика#Гособоронзаказ#Перевооружениеpic.twitter.com/YcPcimWnwA
— Минобороны России (@mod_russia) November 26, 2018
Die Tor-M2DT werden russische Objekte in der Arktis gegen Angriffe aus der Luft sichern, schreibt RIA.
Mehr zum Thema – Warum das russische Luftabwehrsystem S-400 international gefragt ist
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.