Newsticker

Mann täuscht Tod vor, um Kreditrückzahlung zu entgehen – "Untotem" drohen sechs Jahre Haft

Ein Einwohner des russischen Gebiets Kurgan im Südwesten Sibiriens muss sich wegen Versicherungsbetrugs verantworten. Weil er seinen Tod vorgetäuscht haben soll, drohen ihm nun bis zu sechs Jahre Haft. Ermittelt wird auch gegen die Geliebte des mutmaßlichen Schwindlers.
Mann täuscht Tod vor, um Kreditrückzahlung zu entgehen – "Untotem" drohen sechs Jahre HaftQuelle: Sputnik

Vor seinem vermeintlichen Tod hatte der Russe mehrere Kredite im Gesamtumfang von gut zwei Millionen Rubel (umgerechnet 26.000 Euro) aufgenommen. Sie zu tilgen war aber von vornherein nicht sein Plan. Darüber hinaus versicherte er sein Leben gleich bei drei Gesellschaften. Im Fall seines Todes sollte die Geliebte des Betrügers umgerechnet fast 60.000 Euro ausgezahlt bekommen. Der Mann soll dann auch prompt im April 2017, als er am Fluss Tobola angeln war, "tödlich verunglückt" sein. Während der Bergungsoperation wurden lediglich seine Jacke, seine Mütze, seine Angel und eine Schlauchbootpumpe entdeckt. Der totgeglaubte Mann tauchte jedoch im Februar 2018 im Haus seiner Geliebten wieder auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft des Gebiets Kurgan war er zu diesem Zeitpunkt allerdings wieder quicklebendig. (Life.ru)

Mehr zum Thema -  Schuld und Vergeltung: Mörder aus China schweigt zwölf Jahre lang und verliert Stimme

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.