Newsticker

Frauenquote in Top-Etagen im öffentlichen Sektor unter 30 Prozent

Die Frauenquote in den Führungsetagen der öffentlichen Unternehmen verharrt unterhalb der 30-Prozent-Marke. Das geht aus einer Untersuchung der Organisation Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) hervor. Demnach liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 424 größten öffentlichen Unternehmen wie im vergangenen Jahr bei 29,7 Prozent.
Frauenquote in Top-Etagen im öffentlichen Sektor unter 30 ProzentQuelle: www.globallookpress.com

FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow kritisierte, Unternehmen, an denen Bund, Länder und Kommunen beteiligt sind, stünden bei der Gleichstellung noch mehr in der Pflicht als die Privatwirtschaft.

Seit 2016 ist eine Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten gesetzlich vorgeschrieben - allerdings nur für rund 100 börsennotierte, mitbestimmungspflichtige Großunternehmen. Davon sind lediglich zwei der 424 untersuchten Unternehmen des öffentlichen Sektors betroffen: die Bremer Straßenbahn und die Hannoverschen Verkehrsbetriebe (Üstra), die die Quote auch jeweils knapp erreichen. Der "Public Women-on-Board-Index" von FidAR und der Zeppelin-Universität Friedrichshafen misst seit 2013 regelmäßig den Fortschritt beim Frauenanteil in den Spitzenpositionen der öffentlichen Unternehmen. (dpa)

Mehr zum ThemaEasyjet will mehr Frauen im Cockpit

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.