Newsticker

Zerschnittene Deutschlandfahne ins Netz gestellt – 2.500 Euro Strafe

Er hat eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder der kaputten Flagge ins Internet gestellt. Dafür muss ein 38-Jähriger nun 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Dienstag der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig. Das Verhalten sei nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.
Zerschnittene Deutschlandfahne ins Netz gestellt – 2.500 Euro StrafeQuelle: www.globallookpress.com

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe im Juni 2016 an der Tür seines Büros eine Deutschlandfahne mit abgetrenntem goldenen Streifen gefunden. Er habe diese fotografiert und gepostet, gab er zu.

Die Veröffentlichung hatte er mit dem Kommentar versehen, dass man "ein Zeichen setzen" und den goldenen Streifen entfernen solle. "CutTheGold" habe er geschrieben, so die Anklage. Er habe "Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen". Ein Facebook-Nutzer hatte Anzeige erstattet.

Angeklagt war der 38-Jährige auch, weil er die Fahne zerstört haben soll. Dies war dem Angeklagten nach Ansicht der Richterin aber nicht nachzuweisen. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Eine schwarz-rote Fahne aufzuhängen, sei nicht strafbar, sagte sie. Die Anwältin kündigte Rechtsmittel an. (dpa)

Mehr zum ThemaGegen "Gesinnungsstrafrecht": Sächsische Parlamentarier stellen sich gegen Reichsbürgerparagrafen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.