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Tunesische Behörden: Sami A. kann nicht nach Deutschland ausreisen

Der ausgewiesene Islamist Sami A. wird nach Angaben tunesischer Behörden nicht mehr vor Ablauf einer Frist des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts nach Deutschland zurückkehren können. Sein Pass sei nach wie vor im Besitz der Behörden und werde untersucht, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunis, Sofiane Sliti, am Dienstag.
Tunesische Behörden: Sami A. kann nicht nach Deutschland ausreisenQuelle: www.globallookpress.com

Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden. Sami A. war am Freitag von den Behörden zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen der Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. Das Gericht hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend zurückzuholen.

Der Anwalt von Sami A., Seif Eddine Makhlouf, geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Ermittlungen gegen seinen Mandanten in Tunesien bald eingestellt werden. Sami A. genieße einen "guten Rechtsstatus", sagte er der dpa. (dpa)

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