Newsticker

Verfassungsklage gegen Ostsee-Pipeline gescheitert - Kein Baustopp

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 darf in deutschen Gewässern weitergebaut werden. Der Umweltverband Nabu scheiterte auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit, einen Baustopp zu erzwingen. Die Richter wiesen sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch einen Eilantrag ab, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Verfassungsklage gegen Ostsee-Pipeline gescheitert - Kein BaustoppQuelle: www.globallookpress.com

Über die Trasse sollen von Ende 2019 an jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen. Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung abgelehnt.

Der Nabu bedauerte die Karlsruher Entscheidung und erneuerte seine Kritik am Projekt. Die Pipeline schädige die sensible Meeresumwelt der Ostsee massiv, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nord Stream 2 begrüßte die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, das damit auch die Ablehnung des Nabu-Eilantrags gegen die Baugenehmigung bestätigt habe. (dpa)

Mehr zum ThemaVerfassungsbeschwerde gegen Nord Stream 2: Nabu will Baustopp

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.