Brüssel verklagt Ungarn wegen Asylpolitik und "Stop-Soros-Gesetzes" vor EuGH
Wegen der Asyl- und Abschiebeverfahren Ungarns verklagt die EU-Kommission die Regierung in Budapest vor dem Europäischen Gerichtshof. Die meisten Bedenken seien nicht ausgeräumt worden, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Unter anderem geht es darum, dass die ungarischen Asylverfahren nur in Transitzonen an den Außengrenzen des Landes durchgeführt werden. Das Verfahren verstoße gegen EU-Recht.
Brüssel verklagt Ungarn wegen Asylpolitik und "Stop-Soros-Gesetzes" vor EuGH (Symbolbild)
Außerdem leitete die Kommission wegen eines umstrittenen Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Das Gesetz beschneide das Recht von Asylbewerbern, "mit einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten". Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Das ungarische Parlament hatte im Juni ein Gesetz verabschiedet, das strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vorsieht. Das Gesetzespaket wird auch als "Stop-Soros-Paket" bezeichnet - in Anspielung auf den liberalen US-Milliardär George Soros, der weltweit Nichtregierungsorganisationen unterstützt und ungarische Wurzeln hat. (dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.