Newsticker

US-Kartellbehörden genehmigen größten Deal von Bayer: Konzern darf Monsanto übernehmen

Die US-Kartellbehörden erlauben dem Bayer-Konzern die Übernahme des Saatgut- und Agrarchemie-Herstellers Monsanto. Allerdings zahlen die Leverkusener dafür einen hohen Preis - die Zustimmung gab es nur unter der Bedingung, dass milliardenschwere Geschäftsanteile veräußert werden. Dies teilte das US-Justizministerium am Dienstag mit.
US-Kartellbehörden genehmigen größten Deal von Bayer: Konzern darf Monsanto übernehmenQuelle: www.globallookpress.com

Bayer will durch den rund 62,5 Milliarden Dollar (54,1 Mrd Euro) teuren Zukauf zum weltweit führenden Anbieter von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln aufsteigen. Es handelt sich um die bisher größte Übernahme durch einen deutschen Konzern im Ausland.

Insgesamt müsse sich der Konzern von Geschäftsteilen im Wert von rund neun Milliarden Dollar - darunter fast das gesamte eigene Saatgutgeschäft - trennen, damit bei der Fusion mit Monsanto keine Nachteile für Wettbewerber und Verbraucher entstünden. Ein Sprecher des Justizministeriums in Washington bezeichnete die Einigung als "historischen Vergleich".

Bayer ist bei der im September 2016 angekündigten Transaktion damit nun fast am Ziel. Im März hatten bereits die EU-Wettbewerbshüter grünes Licht gegeben, zuvor die Behörden anderer wichtiger Länder wie China, Südafrika und Brasilien. In Mexiko und Kanada stehen die Genehmigungen noch aus. (dpa)

Mehr zum ThemaEU-Kommission erlaubt Bayer Mega-Übernahme von Monsanto unter Auflagen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.