Newsticker

Pakistan ehrt deutsche Lepra-Ärztin mit Gedenkmünze

Pakistan hat eine Gedenkmünze für die deutsche Ordensfrau und Lepra-Ärztin Ruth Pfau (1929-2017) vorgestellt. Der Nennwert der Kupfer-Nickel-Münze beträgt 50 Rupien oder umgerechnet etwa 35 Cent. Auf der Vorderseite ist ein Porträt der 2017 verstorbenen Ärztin abgebildet. Die Münze sei ab Mittwoch erhältlich, so die pakistanische Nationalbank SBP.
Pakistan ehrt deutsche Lepra-Ärztin mit Gedenkmünze Quelle: www.globallookpress.com

Durch Ruth Pfaus Bemühungen habe Pakistan als erstes Land in der Region Lepra unter Kontrolle bringen können, sagte SBP-Leiter Tariq Bajwa am Dienstagabend bei der Präsentation der Münze. "Wir können ihr mit keiner Zahl von Preisen und Anerkennungen die außergewöhnlichen Dienste für unser Land vergelten."

Ruth Pfau war als junge Frau in einem Armenviertel der Millionenstadt Karachi zum ersten Mal an Lepra erkrankten Menschen begegnet. In einer Bretterbude behandelte sie ihre ersten Patienten. Mit Hilfe von Spenden aus Deutschland wurde daraus ein Krankenhaus. Nach ihrem Tod im Alter von 87 Jahren ließ Pakistan die Ordensfrau mit einem Staatsbegräbnis beisetzen und ehrte sie bereits mit einer Briefmarke. Ihre Zimmer im Marie-Adelaide-Lepra-Zentrum in Karachi wurden kürzlich zu einem Museum. (dpa)

Mehr zum Thema - "Heiliger Doktor von Moskau": Katholische Kirche spricht deutschen Armenarzt Haass selig

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.