Taxidienst Uber erleidet erneut Niederlage vor höchstem EU-Gericht
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte. (dpa)
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