Newsticker

Hessische Polizei stellt neue Analysesoftware zur Terrorabwehr auf den Prüfstand

Hessens Polizei testet eine Analysesoftware des US-Anbieters Palantir Technologies zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sowie der schweren und organisierten Kriminalität. Der Einsatz soll dazu dienen, unterschiedliches Datenmaterial zusammenzuführen und auszuwerten, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Wiesbaden. Dadurch könnten Gefahren rechtzeitig erkannt und Ermittlungen zu einschlägigen Straftaten zielgerichteter und effizienter geführt werden.
Hessische Polizei stellt neue Analysesoftware zur Terrorabwehr auf den PrüfstandQuelle: AFP

Der Test laufe derzeit nur im Polizeipräsidium Frankfurt und sei mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, sagte der Sprecher. Der Betrieb der Analyseplattform erfolge innerhalb des abgesicherten Netzwerks der Polizei, der dazugehörige Server sei im Besitz des Landes Hessen. Eine Weitergabe der Daten an den Softwarehersteller oder andere sei ausgeschlossen.

Die Sicherheitsexperten im Land hätten die Software geprüft und als die einzige bewertet, die den fachlichen Bedarf der Polizei decke, sagte der Sprecher. Daher sei auf eine Ausschreibung verzichtet worden. (dpa)

Mehr zum Thema - Bundeskriminalamt stuft 760 Personen in Deutschland als islamistische Gefährder ein

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.