Newsticker

Sicherheitslücke in Notfall-App aufgedeckt - Schwachstelle behoben

Über ein Datenleck in einer viel genutzten App für Rettungskräfte war offenbar eine Zeit lang der Zugriff auf sensible Patientendaten und reale Einsätze möglich. Das berichtet das Technologie-Magazin "c't" in seiner aktuellen Ausgabe.
Sicherheitslücke in Notfall-App aufgedeckt - Schwachstelle behoben Quelle: www.globallookpress.com

Durch fehlerhafte Programmierung hätten die App und die dazugehörige Infrastruktur "bereitwillig echte Informationen über Rettungsdienstfahrzeuge, Mitarbeiter sowie laufende Einsätze inklusive Einsatzort und Notfallmeldung" geliefert. Der Hersteller der iPad-App "NaProt", der Berliner Entwickler Pulsation IT, wurde von den "c't"-Redakteuren Ende Januar davon in Kenntnis gesetzt. Inzwischen sei das Datenleck weitgehend gestopft.

Mehr zum Thema - Datenschutz: 218 Euro Strafe für Telekom Austria – bis 25.000 Euro Strafe für Whistleblower

Fahrzeuge für den Rettungsdienst sind mit stark vernetzten IT-Systemen ausgestattet, die die reibungslose und schnelle Kommunikation mit allen Beteiligten Stellen gewährleisten. Zusätzlich sind die Einsatzkräfte oft auch mit Tablet Computern ausgestattet. Die App "NaProt" wird demnach laut Hersteller unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst sowie der Bundespolizei zur Erfassung von Notfall-Opfern genutzt. Rund 2.000 Einsätze pro Tag werden demnach über die App erfasst. (dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.