Newsticker

Friedenspflicht läuft ab: Warnstreiks im öffentlichen Dienst beginnen

Ab diesem Donnerstag müssen sich die Menschen in Teilen Deutschlands auf Warnstreiks im öffentlichen Dienst einstellen. Bereits unmittelbar nach Ablauf der Friedenspflicht würden vereinzelte befristete Arbeitsniederlegungen und Aktionen in Betrieben und Dienststellen beginnen, kündigte der ver.di-Landesbezirk Bayern an. Auch die zum Beamtenbund dbb zählende Gewerkschaft komba kündigte Aktionen an.
Friedenspflicht läuft ab: Warnstreiks im öffentlichen Dienst beginnen Quelle: www.globallookpress.com

Betroffen sein sollen unter anderem Peine, Göttingen, Salzgitter und Augsburg. Regional unterschiedlich sollen teils Kitas geschlossen werden oder Beschäftigte von Müllabfuhr, Stadtwerken, Nahverkehr oder Jobcentern streiken. In Hamburg ist eine Kundgebung von hunderten Beschäftigten vor Arbeitsbeginn oder in den Pausen geplant. Aus anderen Ländern wurden zunächst keine Ankündigungen bekannt.

Die erste Runde der Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen war am Montag in Potsdam ohne ein Angebot der Arbeitgeber zu Ende gegangen. Die Gewerkschaften hatten daraufhin Warnstreiks angekündigt.

Die Verhandlungen sollen nach einer zweiten Runde am 12. und 13. März am 16. oder 17. April enden. Bei der Tarifauseinandersetzung für Bund und Kommunen waren vor zwei Jahren unter anderem Flugreisende betroffen gewesen sowie der Nahverkehr und Kitas. (dpa)

Mehr zum Thema -  Tarifstreit: Beschäftigte in Kernkraftwerken legen Arbeit nieder

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.