Bundestag beschließt verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - darunter viele Syrer - dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf für zwei Jahre ausgesetzt, also bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffenen diese Möglichkeit auch mehrere Monate darüber hinaus verwehrt.
Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Das hatten Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart. Details der Neuregelung wollen beide Seiten noch klären. Dazu ist ein weiteres Gesetz geplant. (dpa)
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