Newsticker

Gerichtsurteil in Bayern: Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss Waffenschein abgeben

Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seinen Waffenschein abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, das am Mittwoch in München veröffentlicht wurde. Ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach wollte nicht akzeptieren, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte - weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert (Aktenzeichen: 21 CS 17.1521).
Gerichtsurteil in Bayern: Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss Waffenschein abgeben Quelle: www.globallookpress.com

Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden.

Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können. (dpa)

Mehr lesenDeutschland beginnt staatlichen Anbau des Hanfs

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.