Urteil: Enttäuschte Kunden haben Recht auf Rückzahlung bei Streichung wichtiger Sehenswürdigkeiten

Als der Veranstalter ihnen kurz vor Reisebeginn eröffnete, dass ausgerechnet die beiden Pekinger Hauptsehenswürdigkeiten Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, sagten die Kunden die Reise ab. Vor dem BGH klagten sie auf eine Reisekostenerstattung in Höhe von 3.298 Euro und bekamen Recht (AZ.: X ZR 44/17). Der BGH folgte damit der Entscheidung der beiden Vorinstanzen. (dpa)
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