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Verschwörungstheoretiker und Verschwörungspraktiker: Wieso 120 Jahre Sperrfrist für NSU-Akten?

Am Mittwoch soll der NSU-Prozess zu Ende gehen. Klar ist schon jetzt, dass auch nach dem Prozess mehr Fragen als Antworten bleiben. Unter anderem deshalb, weil die Geheimdienste alles unternehmen, um eine vollständige Aufklärung der Verbrechen zu verhindern.
Verschwörungstheoretiker und Verschwörungspraktiker: Wieso 120 Jahre Sperrfrist für NSU-Akten?Quelle: Reuters

von Andreas Richter

Was geschah im Jahr 1898? Die USA entrissen Spanien die letzten Kolonien in der Karibik und im Pazifik und wurden dort selbst zur Kolonialmacht. Das Deutsche Reich beschloss den Aufbau einer großen Schlachtflotte, um seine Rolle als Weltmacht zu zementieren und mit den Briten gleichzuziehen. In Genf wurde die österreichische Kaiserin Elisabeth, bekannter als Sissi, von einem italienischen Anarchisten mit einer Feile erstochen.

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Im Jahr 2134 sollen, wenn es dann noch eine Erde, darauf eine Bundesrepublik Deutschland und darin noch die entsprechenden deutschen Behörden geben sollte, die Unterlagen des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU-Komplex freigegeben werden. Die NSU-Morde dürften für die dann Lebenden dann so präsent sein wie für uns heute die Ereignisse des Jahres 1898.

Die Begründung der Behörde für die bereits 2014 angeordnete Aktensperrung: Es gehe um den Schutz der Zuträger und jenen der Nachkommen der Zuträger. Die Dauer dieses Schutzes – fünf Generationen! – scheint sich an alttestamentarischen Flüchen zu orientieren und ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel.

Das absurd anmutende Ausmaß der Schutzdauer lässt nur einen Schluss zu: Es geht um sehr viel. Ohnehin bereits kursierende Spekulationen erhalten nun neue Nahrung. Etwa jene, wonach die Behörden möglicherweise ihre eigene Unterstützung für die mutmaßlichen rechtsterroristischen NSU-Mitglieder unter Verschluss halten wollen. Das ist möglich. Allerdings ist anderen Theorien zufolge auch nicht auszuschließen, dass die offizielle Version ganz oder in Teilen erfunden sein könnte. Den mutmaßlichen Tätern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe könnten demnach Verbrechen zugeschrieben worden sein, die diese gar nicht persönlich begangen haben. Verwiesen sei beispielsweise auf das von V-Männern durchsetzte NSU-Umfeld.

Zudem erscheint die Beweislage im Fall der Ceska-Morde vielen Beobachtern längst nicht als so eindeutig wie von der Bundesanwaltschaft dargestellt. Im Fall des Mordes von Heilbronn ist eine Beteiligung von Mundlos und Böhnhardt nach Einschätzung vieler Kenner des Falls bislang so gut wie gar nicht zu belegen, und der angebliche Selbstmord der beiden wirft ebenso Fragen auf wie das sprichwörtliche große Zeugensterben im NSU-Komplex.

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Wer eine von der offiziellen Version abweichende Meinung zu den Vorgängen rund um den NSU vertritt, wird gemeinhin als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Überlange Aktensperren, "versehentliches" Aktenschreddern, vermeintliche Ermittlungspannen, offensichtliche Tatortmanipulationen, die Behinderung der Untersuchungsausschüsse – all das deutet jedoch darauf hin, dass hier durchaus Verschwörungspraktiker am Werk sein könnten. Der Eindruck drängt sich auf, Behörden könnten sich dazu verschworen haben, wenigstens einen Teil der Wahrheit unter allen Umständen unter Verschluss zu halten. Nicht nur für die Opferanwälte steht fest: Egal, wie das Urteil morgen ausfällt, es gilt zu verhindern, dass Bundesregierung und Geheimdienste damit durchkommen.

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