Meinung

Geld regiert die Schweiz: Zürcher Obergericht zwingt Staatsanwaltschaft, Journalisten anzuklagen

Der Entscheid des Obergerichts hat weitreichende Folgen für das Verhältnis zwischen Justiz und Medien. Die Staatsanwaltschaft wird verpflichtet, Anklage zu erheben, obwohl zuvor eine Einstellung erfolgt war. Im Zentrum steht ein möglicher Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Soll nicht nur über finanzielle Vorgänge, sondern auch über deren publizistische Aufarbeitung strafrechtlich entschieden werden?
Geld regiert die Schweiz: Zürcher Obergericht zwingt Staatsanwaltschaft, Journalisten anzuklagenQuelle: Legion-media.ru © Herrmann Agenturfotografie

Von Hans-Ueli Läppli

Mit seinem Entscheid hat das Zürcher Obergericht das ohnehin schon verwickelte und politisch wie wirtschaftlich hochbrisante Verfahren auf eine neue Eskalationsstufe gehoben.

Dreht sich der Fall noch um die Aufarbeitung der Vorgänge rund um Pierin Vincenz und sein Umfeld oder längst um die Frage, wie weit investigative Berichterstattung in der Schweiz gehen darf, bevor sie selbst zur Zielscheibe strafrechtlicher Ermittlungen wird?

Ein Journalist, der den Vincenz-Fall vor rund zehn Jahren mit seinen Recherchen erst richtig ins öffentliche Bewusstsein gerückt hat, muss sich nun vor einem Bezirksgericht verantworten.

Der Vorwurf lautet Verletzung des Bankgeheimnisses. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ursprünglich eingestellt – das Obergericht sieht jedoch eine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit und verlangt nun die Anklageerhebung.

Verändert sich damit der gesamte Blickwinkel?

Plötzlich stehen nicht mehr nur das Verhalten von Bankmanagern und ihre Netzwerke im Zentrum, sondern vor allem die Frage, wie sensible Informationen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen durften.

Weniger die juristische Feinabstimmung im Detail beeindruckt hier als die strukturelle Wirkung des Verfahrens. Das Bankgeheimnis, das in der Schweiz traditionell als Schutzschild für Kunden und Institute gilt, wird plötzlich zum scharfen Hebel gegen jene, die Missstände aufdecken.

Selbst wenn Teile der veröffentlichten Informationen später in anderen Verfahren bestätigt oder zumindest ernst genommen wurden, bleibt ihre Herkunft strafrechtlich relevant.

Die ganze Konstellation hinterlässt einen schalen Nachgeschmack.

Während sich die Prozesse gegen ehemalige Spitzenbanker über Jahre hinziehen und komplizierte Finanzkonstrukte in aller Ruhe zerlegt werden, geraten ausgerechnet diejenigen unter Beschuss, die diese Strukturen frühzeitig ans Licht gebracht haben. Die zeitliche Abfolge wirkt dabei alles andere als zufällig – sie erweckt den Eindruck einer späten Reaktion auf unliebsame Publikationen.

Dazu kommt eine institutionelle Dimension, die nachdenklich stimmt. Wenn Gerichte bereits in einem so frühen Stadium von einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgehen und daraus eine zwingende Anklage ableiten, verschwimmt die Grenze zwischen einer gründlichen Vorprüfung und einer Art faktischer Vorverurteilung. Gerade bei journalistischer Arbeit ist diese Schwelle besonders heikel, weil sie unmittelbar die Arbeitsfähigkeit der vierten Gewalt berührt.

Unabhängig vom rein juristischen Ergebnis bleibt ein gesellschaftspolitischer Kern zurück.

Bleibt die Schweiz ein stabiler Rechtsstaat mit klaren Regeln, oder zeigt dieser Fall, wie empfindlich das Gleichgewicht zwischen Finanzplatzschutz, Geheimhaltung und öffentlichem Interesse in Wahrheit ist?

Das Bankgeheimnis wirkt dabei längst nicht mehr als neutrales Rechtsinstrument, sondern als Norm, die in Konfliktfällen auch machtpolitische Effekte entfalten kann.

Bleibt am Ende der Verdacht, dass nicht nur Recht gesprochen, sondern auch bestehende Machtverhältnisse gefestigt werden?

Deshalb wird der bevorstehende Prozess weit über das Juristische hinaus Bedeutung haben – medien- und gesellschaftspolitisch. Es geht nicht nur um das Schicksal einer einzelnen Person, sondern um die grundsätzliche Frage, wie weit investigative Recherche im Schweizer Finanzumfeld noch reicht, bevor sie selbst zum Risiko wird.

Bleibt eine unbequeme Erkenntnis: In einem System, das stark auf Vertrauen in Banken, Institutionen und Rechtsstaatlichkeit baut, entscheidet sich die Glaubwürdigkeit nicht allein in den Gerichtssälen der Wirtschaftskriminalität – sondern ebenso in jenen Verfahren, die jene betreffen, die diese Fälle überhaupt erst zutage bringen.

Mehr zum Thema - Fall Jacques Baud: Bundesregierung verteidigt EU-Sanktionen und warnt vor abweichenden Meinungen

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.