Meinung

Berliner Hamas-Prozess: Der Terror war der Prozess (Teil 2)

Über ein Jahr lang standen vier Männer in Berlin vor Gericht, die im Dezember 2023 als angebliche Hamas-Mitglieder verhaftet worden waren. Die Leitmedien tun so, als sei dieses Verfahren ordentlich verlaufen. In Wirklichkeit sprach es jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn.
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Zu Teil 1

Von Dagmar Henn

Seit 2022 soll der Verfassungsschutz bereits Erkenntnisse zu den späteren Angeklagten besessen haben. Wenn man allerdings an die Aussagen des Verfassungsschutzes denkt, die öffentlich wurden, wie beispielsweise das AfD-Gutachten, legen diese doch starke Zweifel an der Qualität der Arbeit dieser Behörde nahe, die in ihrer Argumentation jeden Ansatz einer wirklichen Bewertung der gesammelten Informationen vermissen lässt.

Sollte man, kann man davon ausgehen, dass die Qualität im Referat Islamismus besser ist? Dass die Vortragende auch nur weiß, wie man Quellen kritisch bewertet? Sofern der Mossad Quelle der Informationen war, und vieles spricht dafür, müsste das Eigeninteresse dieses Dienstes und der Regierung, für die er tätig ist, bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Hat die israelische Regierung ein Interesse daran, dass die Hamas in Deutschland zur Terrororganisation erklärt wird? Sogar ein sehr ausgeprägtes. Nicht, weil die vier Angeklagten eine Gefahr darstellten. Aber weil dieser Schritt es ermöglicht, Sympathiebekundungen gegenüber den Palästinensern sehr weitgehend zu unterdrücken, was beim zweitgrößten Waffenlieferanten Israels durchaus im israelischen Interesse liegt.

Bei der Bewertung einer Information ist das mögliche Eigeninteresse der Quelle ein entscheidender Faktor, wenn man die Verlässlichkeit bewerten will. Ein zu hohes Eigeninteresse macht eine Fehlinformation wesentlich wahrscheinlicher. Nickt die Vertreterin des BfV jede Information, die von einem "Partnerdienst" stammt, einfach so ab? Eine Frage, die ihr nicht gestellt wurde.

Immerhin, Frau Regierungsdirektorin unterscheidet zumindestens noch zwischen den Organisationsstrukturen: "Die Hamas ist eine politische Organisation, verfügt jedoch über einen militärisch bewaffneten Arm. Der Partnerdienst nennt die Angeklagten militärische Operateure."

Übrigens, jemand, der sich mit den in diesem Zusammenhang tätigen Diensten auskennt (ich leider nicht), könnte allein an dem Begriff "militärischer Operateur" erkennen, welcher davon die Quelle sein muss. Die Formulierung spricht jedenfalls eher gegen den BND.

In der Befragung erklärt die Dame dann, das BfV hätte eigene Informationen, dass die Angeklagten zur Hamas gehörten, aber die Mitgliedschaft im militärischen Arm sei eine "Fremdinfo". Einer der Anwälte weist darauf hin, dass – ausgerechnet – der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu eine Woche nach dem 7. Oktober 2023 erklärt hat, er habe Deutschland und Europa über einen Strategiewechsel der Hamas hin zu Anschlägen in Europa und Deutschland informiert; der Beamtin ist das nicht bekannt.

Katrin Wohlgemuth ist es zu verdanken, auch noch einen Artikel aus der Jerusalem Post vom 13. Januar 2024 aufgetan zu haben, in dem unter anderem die Festnahmen in Deutschland erwähnt werden. Allerdings heißt es dort: "Die Hamas arbeitete mit kriminellen Elementen, um Drohnen für geplante Angriffe in Europa und dem Nahen Osten zu beschaffen, wie das von der Führung der Hamas befohlen wurde."

Wohlgemuth sucht andere Prozesse auf, um zu überprüfen, ob überall so verfahren wird, in den Befragungen nicht zwischen Wissen und Mutmaßung unterschieden, die Wahrheitsfindung missachtet wird. Sie stellt fest, dass dem nicht so ist – und fragt sich, "ob ich tatsächlich in einer Welt lebe, in der die Justizbehörden dermaßen agieren, dass sie Unschuldige mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ermittlung sowie Manipulation und Täuschung in der Darstellung verfolgen und sich bemühen, ihnen etwas nachzuweisen, das sie nicht getan haben. (...) Mein Geist möchte das nicht wahrhaben".

Es gibt noch einen Gutachter, den das Gericht befragt: Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), der vor seiner Tätigkeit für die SWP von 2002 bis 2005 als "Referent im Referat Internationaler Terrorismus" im Bundeskanzleramt tätig war. Dabei sollte man daran denken, dass das Bundeskanzleramt die Behörde über dem BND ist und die SWP eine BND-Stiftung. Es gibt sicher auch neutrale Gutachter zum Thema Hamas; Steinberg ist jedenfalls keiner.

Wohlgemuth vermerkt, Steinberg habe als Beleg für den behaupteten Strategiewechsel der Hamas die Verhaftungen in Dänemark, den Niederlanden und Deutschland angeführt. Also gerade die Festnahme der Angeklagten, die auf Grundlage dieses angenommenen Strategiewechsels verdächtigt werden, im Zirkelschluss zum Beleg ihrer Schuld gemacht.

Jeder Versuch der Verteidigung, eine andere Sicht auf den Gesamtzusammenhang Israel-Palästina herzustellen, wird zurückgewiesen. Francesca Albanese vorzuladen, die Sonderbeauftragte der UNO für Palästina, wird abgelehnt. Sie würde nur Schlussfolgerungen und Meinungen vortragen und keine Tatsachen. Ohnehin seien die Angeklagten doch gar keine Palästinenser, da sie im Libanon geboren worden waren. Ein weiterer Antrag zielt auf eine Vernehmung von Bassem Naim, den Sprecher für politische und internationale Beziehungen im Politbüro der Hamas, also gewissermaßen ihren Außenminister. Naim sollte per Videoschaltung aussagen; vor allem, weil er Zugriff auf die Mitgliederdaten der Hamas hat und dazu etwas sagen könnte.

Die Befragung Naims wird abgelehnt, da eine "rechtssichere Identifizierung und Ladung nicht möglich" sei. Naim ist durch eine Funktion ein sehr sichtbarer Vertreter der Hamas, seine Identifikation wäre über biometrische Daten jederzeit möglich. Es gibt Interviews der BBC oder auch des Stern mit ihm. Auch hatte Katar, wo Naim sich befindet, zugesagt, die Vernehmung zu unterstützen. Aber das Gericht erklärt, es gebe ja nur eine Postadresse bei der Hamas und keine Wohnadresse. Wobei selbst eine deutsche Richterin begreifen könnte, dass eine echte Wohnadresse nur eine Einladung für einen israelischen Mordanschlag wäre.

Mit weiteren Anträgen versuchte die Verteidigung, zu klären, ob die Behauptung eines Strategiewechsels der Hamas womöglich das Ergebnis einer Aussage unter Folter war. Zu diesem Zweck sollte unter anderem der israelische Botschafter sowie ein Vertreter des Shin Bet geladen werden. Auch diese wurden abgelehnt. Ebenso wie der Antrag, einen israelischen Freund eines der Angeklagten als Leumundszeugen zu vernehmen. Kurz gesagt, alle Versuche der Verteidigung, eine wirkliche Wahrheitsfindung zu ermöglichen, endeten im Nichts.

Die Verteidigung gab sich Mühe. Aber es wurden alle Möglichkeiten ausgereizt, die ein Gericht hat, sobald ein Verfahren nach § 129 b StGB geführt wird. Angeklagte und Anwälte konnten sich nur mit einer Trennscheibe unterhalten. Jedes Dokument, das an die Angeklagten weitergegeben werden sollte, hatte zuvor von einem Leserichter begutachtet werden müssen. Eine ungeheure Erschwernis, wenn noch dazu kommt, dass einige für die Kommunikation einen Dolmetscher benötigten, und wenn die Akten des Verfahrens 130 Aktenordner umfassen. 130 Aktenordner mit nichts; dafür gab es aber keine eigenen Dolmetscher für die Gespräche zwischen Anwalt und Mandant, sondern nur jene, die auch während der Verhandlung übersetzten. Was eigentlich Vertraulichkeit bei diesen Gesprächen bereits ad absurdum führte.

Alles Hindernisse, die rund um den RAF-Prozess entwickelt wurden. Die damals ein Verfahren betrafen, bei dem täglich Dutzende Berichterstatter im Saal saßen, die Angeklagten dem ganzen Verfahren in ihrer eigenen Sprache folgen konnten und außerdem auch in der Öffentlichkeit das Interesse an dem Prozess enorm war. Dieselben Maßnahmen wirken noch deutlich schärfer, wenn es um einen Prozess geht, der fast im Verborgenen stattfindet, bei dem die Angeklagten zum Teil durch die fremde Sprache allein gar nicht nachvollziehen können, was in den Unterlagen steht, und die Justiz, genau genommen der Senat, der den Fall behandelt, nicht die mindesten Hemmungen hat, unter völliger Missachtung jeden Zweifels am Ende ein schon zu Beginn feststehendes Urteil zu sprechen.

Man schlägt den Sack und meint den Esel. Um ein Urteil zu erreichen, mit dem man endlich behaupten kann, es stehe nun fest, geradezu in Stein gemeißelt, dass die Hamas eine Terrororganisation sei, werden vier Unschuldige zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Dabei wurde teils verfahren, wie man es von Denunziationsartikeln mittlerweile gewohnt ist – einer der Angeklagten, der aus den Niederlanden ausgeliefert worden war, hatte jahrelang eine humanitäre Stiftung in Rotterdam betrieben und Hilfskonvois in den Gazastreifen organisiert. Bei einem dieser Anlässe war auch Ismail Haniyya anwesend, damals Ministerpräsident des Gazastreifens. Auch das wurde als Beleg gesehen, dass der Angeklagte damals Mitglied der Hamas geworden sei. In seiner Abschlussstellungnahme erklärte er, jeder wisse, dass bei solchen Hilfskonvois auch Mitarbeiter verschiedenster Geheimdienste dabei seien; es sei einfacher, eine Atombombe zu bauen, als bei einem solchen Anlass der Hamas beizutreten. Aber dieses Gericht hielt ein gemeinsames Foto schon für einen Beweis.

Die Richterin erklärte, die Hamas sei eine "hochgefährliche terroristische Organisation", die den Staat Israel vernichten wolle. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur sicheren Überzeugung des Senats" bestätigt.

Das Fazit unserer Prozessbeobachterin Wohlgemuth:
"Eröffnet dieses Verfahren bei einer Verurteilung die Verfolgung eines jeden, der mit Palästina sympathisiert oder Israel kritisiert? Kann dann jeder, der dies wagt, verhaftet werden ohne weitere Untersuchung, wie es mir in diesem Verfahren gewesen zu sein scheint? Kann man dann die elektronischen Geräte beschlagnahmen, sich dort das aussuchen, was zur Untermalung der ausgedachten Geschichte taugen könnte, alles andere aus den Akten raushalten und so jeden einfach wie man möchte für bis zu zehn Jahre hinter Gitter bringen?"

Es sieht genau so aus. Die Angeklagten im Rollatorputschprozess hatten zumindest noch über irgendwelche Umsturzfantasien gesprochen, und es befand sich eine echte Waffe in ihrem Besitz – lächerlich genug, eine Absurdität wie dieses ganze Verfahren, das ebenfalls unter den Antiterrorvorgaben durchgezogen wird. Aber der einzige wirkliche Vorwurf, dem man einen der vier angeblichen Hamas-Mitglieder machen kann, ist, nicht funktionsfähige Waffen ausgegraben, angesehen und wieder eingegraben zu haben. Da ist auch der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz absurd. Die übrigen? Hat irgendjemand, der Mossad oder der Verfassungsschutz, wer auch immer, auf eine Liste gesetzt und dann geraunt, sie seien Mitglieder der Hamas. Weil es so praktisch und hilfreich ist, um dann ganz andere verfolgen zu können, musste dann diese Farce eines Prozesses durchgezogen werden.

Die Anwälte werden vermutlich Rechtsmittel einlegen. Dass der Bundesgerichtshof mehr Interesse an der Wahrheitsfindung hat als das Berliner Kammergericht unter dem Vorsitz von Richterin Doris Husch, wagt man schon fast nicht mehr zu hoffen.

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