Meinung

"Oscar" vs. russische Kinder: Zur skandalösen Doku "Herr Niemand gegen Putin"

Die antirussische "Doku" "Herr Niemand gegen Putin" wurde nun mit dem "Oscar" ausgezeichnet – obwohl sie zum Großteil aus unerlaubt veröffentlichten Aufnahmen minderjähriger Schüler zusammengeschustert ist, die unter Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Kindern, Eltern und Lehrern entstanden sind.
"Oscar" vs. russische Kinder: Zur skandalösen Doku "Herr Niemand gegen Putin"Quelle: RT

Von Marina Achmedowa

Der Menschenrechtsrat (der Russischen Föderation – Anm. d. Red.) hat sich an das Organisationskomitee der Oscar-Verleihung und an die UNESCO wegen der Verletzung von Rechten Minderjähriger bei der Produktion und Verbreitung des Dokumentarfilms "Herr Niemand gegen Putin" gewandt.

Zur Erinnerung: Dieser Film, der im Westen als "dokumentarisches Zeugnis der Putin-Ära" bezeichnet wird, hat gerade einen "Oscar" erhalten. Gedreht wurde er von einem ehemaligen Lehrer aus Tscheljabinsk, Pjotr Talankin, der offiziell an der Schule in Karabasch tätig und für die Aufzeichnung verschiedener Veranstaltungen zuständig war – Schulfeiern, Gespräche über wichtige Themen, Treffen von Schülern mit Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges. Talankin nahm Kontakt zum amerikanischen Regisseur Borenstein auf, der die Filmproduktion leitete und bestimmte, was noch zu filmen sei und wie die Handlung der antirussischen Propaganda aufzubauen sei. Später floh Talankin aus Russland: Ein Teil seines Films erzählt die Geschichte des geschickten Herausschmuggelns des "Filmmaterials" aus unserem Land. Man hätte es über das Internet verschicken können, aber dann hätte der Handlung jede Dramatik gefehlt.

Mit anderen Worten: Talankin hat das Vertrauen von Lehrern und Schülern ausgenutzt und Videomaterial gestohlen, das für den internen Gebrauch bestimmt war. Dabei geht es hier keineswegs darum, dass wir mit der antirussischen Propaganda nicht einverstanden sind, die Talankin aus dem gestohlenen Filmmaterial zusammengeschustert hat. Es geht ausschließlich um den Verstoß gegen internationale Standards zum Schutz der Rechte von Minderjährigen. Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, die – außer Talankin – auch das Oscar-Komitee in Kauf genommen hat.

Das Völkerrecht legt hohe Standards für den Schutz der Rechte und der Privatsphäre von Kindern fest. Die Kinder sind in diesem Film mit unverhüllten Gesichtern zu sehen, doch ihre Eltern haben Talankin und dem Oscar-Komitee keine Erlaubnis erteilt, sie für kommerzielle Zwecke zu verwerten.

Das russische Recht verbietet, ebenso wie Gesetze vieler anderer Länder, das Fotografieren und Filmen von Minderjährigen ohne die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Warum hat der Westen, der so sensibel auf die Verletzung der Rechte seiner eigenen Kinder reagiert, bei der Verletzung der Rechte russischer Kinder die Augen verschlossen? Ich habe keinen Zweifel daran, dass Talankin, wäre er so mit amerikanischen oder europäischen Kindern verfahren, bereits im Gefängnis säße. Und die Tatsache, dass das Organisationskomitee nicht nachgefragt hat, ob er eine Drehgenehmigung hatte, lässt erkennen, dass russische Kinder als zweitklassig betrachtet werden.

Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf Schutz vor willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriffen in ihr Privatleben. Und Artikel 3 derselben Konvention besagt: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist dem Wohl des Kindes vorrangig Rechnung zu tragen. Selbst einem Blinden ist klar, dass bei der Produktion und Verbreitung dieses Films die Rechte von Kindern und die allgemeinen moralischen Grundsätze der Unantastbarkeit der Kindheit verletzt wurden.

Unserer Meinung nach hat das Oscar-Komitee jedoch beschlossen, dass es sich lohnt, die Rechte von Kindern für ein höheres Ziel zu verletzen – nämlich die Dokumentation der "in Schulen verbreiteten russischen Propaganda". Ich werde gar nicht erst darauf eingehen, dass in amerikanischen Schulen früher als in russischen damit begonnen wurde, täglich die Flagge zu hissen und die Hymne zu singen. Ich möchte nur sagen, dass man eine Verletzung von Kinderrechten nicht mit hohen Zielen rechtfertigen kann. Das ist von vornherein ein falscher und hinterhältiger Weg, ganz gleich, mit welch vermeintlich guten Absichten er auch gepflastert sein mag.

In Russland hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen der bei der Produktion dieses Films begangenen Verstöße eingeleitet, und wir im Menschenrechtsrat möchten natürlich nicht, dass ein so bedeutender Preis der Akademie der kinematografischen Künste und Wissenschaften durch eine derart unschöne Angelegenheit wie Verletzung von Kinderrechten in Verruf gerät. Deshalb haben wir dem Komitee des Filmpreises vorgeschlagen, die Einhaltung der Kinderrechte bei der Produktion dieses Films zu überprüfen und festzustellen, ob die erforderlichen Einwilligungen ihrer gesetzlichen Vertreter eingeholt wurden. Und falls dies nicht der Fall ist, zu überlegen: Inwieweit entspricht dieses "Werk" den ethischen und rechtlichen Standards des Filmpreises?

Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel wurde für den Telegram-Kanal "Exklusiv für RT" verfasst.

Marina Achmedowa ist Chefredakteurin der Nachrichtenagentur Regnum, Schriftstellerin, Journalistin und Mitglied des russischen Menschenrechtsrats.

Mehr zum ThemaDer Tatsachenkern hinter der Hasspropaganda: Wie ukrainische Kinder in Russland strandeten

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.