Meinung

Die "Sächsischen Separatisten": Harmlose Prepper oder gefährliche Terroristen?

In Dresden hat der Prozess gegen eine angebliche rechtsextreme Terrorgruppe begonnen. Sie soll für den Tag X ethnische Säuberungen geplant haben. Brisant: In der Gruppe waren sowohl der Verfassungsschutz als auch das FBI vertreten.
Die "Sächsischen Separatisten": Harmlose Prepper oder gefährliche Terroristen?© Urheberrechtlich geschützt

Von Astrid Sigena

Das Szenario, das in einer Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft geschildert wird, klingt bedrohlich: Dem Haftbefehl vom 5. November 2024 zufolge hätten die acht Inhaftierten (sowie sieben weitere Beschuldigte) eine terroristische Vereinigung namens "Sächsische Separatisten" gebildet. Die Ideologie dieser aus bis zu 20 Personen bestehenden Gruppe sei "von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt" und sie lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD ab. Die Mitglieder der terroristischen Vereinigung hätten auf einen staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch am "Tag X" gewartet und dafür paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. Am "Tag X" hätten sie dann – dem Generalbundesanwalt zufolge – mit Waffengewalt Gebiete in Mitteldeutschland erobert, "um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten", gegebenenfalls mittels ethnischer Säuberungen.

Am vergangenen Freitag begann dann vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder der "Sächsischen Separatisten". Sieben von ihnen sitzen immer noch in Untersuchungshaft, bei einem ist der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Bis Dezember 2026 sind 68 Verhandlungstage angesetzt (bisher hat sich immerhin ein "Anklagewust" von 75.000 Aktenseiten angesammelt). Am 16. Dezember 2026 wird das Gericht unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger zu einer Entscheidung kommen müssen, ob es sich bei den Angeklagten wirklich um hochverräterische Terroristen handelt – wenn nicht der Prozess noch weiter verlängert wird. Neben der Vorbereitung ethnischer Säuberungen kommt nun auch der Vorwurf, die Beschuldigten hätten die Liquidierung von Amtsträgern geplant. Bei Hausdurchsuchungen waren laut Angaben der Behörden sowohl legale als auch nicht registrierte Schusswaffen sowie Schutzkleidung (unter anderem Gasmasken) gefunden worden.

Bereits am ersten Tag ging es hoch her, es kam zu scharfen Wortwechseln zwischen der Vorsitzenden der Kammer und den Verteidigern. Bis Oberstaatsanwalt Stephan Stolzhäuser die Anklageschrift verlesen konnte, vergingen mehrere Stunden. Rechtsanwalt Martin Kohlmann – er vertritt mit Jörg S. den angeblichen Rädelsführer der Truppe – kehrte den Terror-Vorwurf um und sprach gegenüber den Vertretern der Bundesanwaltschaft von "Terrorismus gegen die Beschuldigten". Kohlmann erhob den Vorwurf der öffentlichen Vorverurteilung gegenüber Menschen, von denen zu keiner Zeit eine Gefahr ausgegangen sei, und forderte eine sofortige Einstellung des Verfahrens (ein Wunsch, dem nicht stattgegeben wurde). Jörg S. will sich beim nächsten Verhandlungstag, dem 26. Januar, auch persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern.

Auch um die Zulassung der Öffentlichkeit ging es. Immerhin waren einige der Angeklagten zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Delikte noch minderjährig oder heranwachsend. Einen entsprechenden Antrag eines Verteidigers wies Richterin Herberger zurück, sie ließ aber die Möglichkeit eines partiellen Ausschlusses zu besonderen Zeitpunkten der Verhandlung offen. Den Angeklagten war es außerdem verwehrt, sich gegenüber den versammelten rund fünfzig Pressevertretern bei einer Pressekonferenz zu äußern – ein Vorgehen des Gerichts, das die Bürgerinitiative "Ein Prozent" scharf kritisierte. Die Begründung der Richterin, der Angeklagte könne eine "verzerrte Tatsachenschilderung" von sich geben, hatte einen Befangenheitsantrag vonseiten der Verteidigung zur Folge. Die Vorsitzende Richterin habe sich damit bereits vor Beginn der Beweisaufnahme inhaltlich auf die Richtigkeit der Anklage festgelegt.

Ebenso weigerte sich das Gericht, über die Aufstellung von Namensschildchen zu entscheiden. Zum Zweck der Namensschildchen erklärte Rechtsanwalt Dubravko Mandic bei einer anschließenden Pressekonferenz, der Öffentlichkeit sollten die Namen der Verantwortlichen bekannt sein:

"Das war denen unangenehm und das ist auch unsere Strategie da auch Druck zu machen. Ihr macht hier keinen normalen Job. Ihr zerstört Existenzen und wir wollen, dass auch die Öffentlichkeit darüber berichtet, wer ihr seid. Wir wollen eure Namen. Natürlich sind uns die Namen der Richter bekannt, aber wir haben auch beantragt, wir wollen ein Namensschild sehen, dass jeder Pressevertreter da hinten immer weiß, dieser Richter, der ist dafür verantwortlich, dass der Haftbefehl noch immer in Vollzug gelassen wird, dass der Familienvater nicht einfach zu seiner Frau und seinem Kind zurück kann, weil die BRD noch immer nicht fertig mit ihm ist."

Ein verständliches Anliegen, wenn man bedenkt, dass auch die vollen Namen einiger Angeklagter öffentlich im Umlauf sind.

Nicht nur der Mammutprozess und die verschärften Sicherheitsvorkehrungen (zunächst sollten selbst die Verteidiger beim Betreten des Gerichtssaals durchsucht werden!) erinnern an die Prozesse um die "Gruppe Reuß" oder "Patriotische Union", wie sie sich selbst bezeichnete. Auch diese vermeintlichen Umstürzler wollten ja – Aussagen der Beteiligten zufolge – den Umsturz nicht selbst bewerkstelligen, sondern warteten auf das Zeichen eines weltweit agierenden militärischen Geheimbündnisses namens "Allianz". Erst nach einer Übergangsphase hätte die "Patriotische Union" die Macht in Deutschland übernehmen wollen. Die "Allianz" trat bekanntlich nie in Erscheinung.

Das Argument mit der "Allianz" ist keine bloße Schutzbehauptung. Tatsächlich scheint den Anklägern der Beweis schwerzufallen, dass die "Rollatorputschisten" tatsächlich einen bewaffneten Staatsstreich gegen die staatliche Ordnung der BRD geplant haben können. Der Prozess zieht sich dennoch ins Endlose. Bei den "Sächsischen Separatisten" verzichtete die Bundesanwaltschaft gleich ganz darauf, den Angeklagten Umsturzpläne zu unterstellen, da diese ja erst nach dem Zusammenbruch der BRD in Aktion treten wollten. Nichtsdestotrotz lautet die Anklage auf "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens".

Doch wie kann es noch einen Hochverrat zu einem Zeitpunkt geben, an dem die BRD gar nicht mehr existiert? In beiden Prozessen sind die Anklagen äußerst fragwürdig. Es sei denn, man sieht es bereits als Verbrechen an, nicht an die Ewigkeitsdauer der BRD zu glauben und sich entsprechend vorzubereiten (der Anspruch auf Ewigkeitscharakter wirkt ohnehin befremdlich, zieht man die deutschen Erfahrungen im 20. Jahrhundert in Betracht: Immerhin konnte ein 1900 geborener Deutscher zu Silvester 1990 auf – je nach Region – vier bis fünf Staatsformen zurückblicken, die er durchlebt hatte). Darf sich der Bürger nicht mehr berechtigt fühlen, in einer Situation, in der die staatlichen Institutionen allesamt ausfallen, zur Selbsthilfe zu schreiten? Und sich auf das Eintreten einer solchen Situation schon jetzt vorbereiten, um im Fall der Fälle nicht ohne Übung dazustehen? Das Oberlandesgericht Dresden wird diese Frage beantworten müssen.

Denn trotz aller Repressionen besteht in der rechten Szene kein Interesse an einem Untergang des Staates. Man befürchtet vielmehr die Wolfszeit aus Chaos und Anarchie, mit der nach dem Untergang der BRD zu rechnen ist. Insbesondere fühlt man sich als Rechter wehrlos gegen postulierte marodierende Ausländerhorden, die dann mit Gewalt von den Deutschen einfordern könnten, was ihnen ihrer Ansicht nach zusteht. Diese Furcht ist nicht ganz ohne Berechtigung, denkt man an die Kölner Freinacht am Silvesterabend 2015, als die deutschen Behörden nicht willens oder in der Lage waren, die sexuelle Unversehrtheit von Frauen und Mädchen zu schützen.

Das Problem für viele Rechte, die ihre Familie und ihr Eigentum schützen wollen: Im ohnehin schon strengen deutschen Waffenrecht ist es für sie besonders schwer, legal an Waffen zu kommen. Und aufgrund ihrer Gesinnung fällt auch die Ausbildung an der Waffe bei der Bundeswehr flach. So bleibt nur noch Eigeninitiative für diejenigen, die sich nicht ihrem befürchteten Schicksal ergeben wollen. Wären die Angeklagten übrigens dem Beispiel des Wuppertaler AfD-Lokalpolitikers Tim Schramm gefolgt, der (wohl wegen seiner Gesinnung) von der Bundeswehr zum Dienst an der Waffe nicht zugelassen wurde und daraufhin in die ukrainische Armee eintrat – sie wären wohl noch heute auf freiem Fuß. Die Möglichkeit dazu bestand immerhin: Zumindest ein Angeklagter hätte über Familienangehörige Kontakt zu Asow aufnehmen können, wenn er gewollt hätte.

Den Mainstream-Medien geht es hauptsächlich um die Genealogie der Angeklagten (manche haben einen früheren Skinhead zum Schwiegervater oder einen Rechtsextremen zum Vater) und um ihre rechte bis rechtsextreme Gesinnung (aus der die Beschuldigten ohnehin keinen Hehl machen). Auch die Anwälte der vorgeblichen Rechtsterroristen lassen sich zum Teil in die rechte Szene einordnen. Eher beiläufig erwähnt werden dagegen die Verstrickungen der Geheimdienste in die Angelegenheit.

FBI und Verfassungsschutz haben die Angeklagten regelrecht gesteuert, glaubt man den Bekundungen der Anwälte: So soll der FBI-Spitzel einen der Angeklagten erst dazu animiert haben, an einer Schulung für den Häuserkampf teilzunehmen. Ebenso fragwürdig ist es, aufgrund der Chatverläufe eines einzelnen "Separatisten" mit dem verdeckten FBI-Ermittler Rückschlüsse auf die ideologische Ausrichtung aller Gruppenmitglieder zu ziehen – zumal die anderen Angeklagten nichts von diesen Chats wussten.

Bisher ist nicht einmal sicher, ob sich die "Sächsischen Separatisten" auch selbst so genannt und betrachtet haben oder ob es sich nicht vielmehr um ein "Konstrukt der Ermittlungsbehörden aus mehreren personell deckungsgleichen Chatgruppen befreundeter sächsischer Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener" handelt – wobei die Anklage genüsslich auf die Abkürzung "SS" hinweist. Martin Kohlmann, der Anwalt von Jörg S., erklärte jedenfalls, sein Mandant habe mit dieser Bezeichnung nicht die eigene Gruppe gemeint. Und Rechtsanwalt Mandic statuierte: Eine Chatgruppe dieses Namens habe es nie gegeben. Der Angeklagte Kurt Hättasch trat beim Prozessauftakt zudem mit zwei schwarz-rot-goldenen Broschen auf – was ebenfalls als Bekenntnis zur deutschen Einheit gewertet werden kann.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht unbestritten eben dieser Kurt Hättasch, ein 26-jähriger Familienvater aus dem sächsischen Grimma. Das hat dreierlei Gründe: Zum einen seine Verbindungen zur AfD: Hättasch war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung Kommunalpolitiker und Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten. Ein gefundenes Fressen für diejenigen, die einen AfD-Verbotsantrag betreiben (ein Parteiausschlussverfahren gegen Hättasch und zwei andere AfD-Mitglieder unter den Angeklagten läuft derzeit noch)! Zum anderen veröffentlichte die rechtsintellektuelle Zeitschrift Sezession in unregelmäßigen Abständen Hättaschs Hafttagebuch. Was der Öffentlichkeit ermöglicht, auch seine Sicht der Dinge zu erfahren.

Schließlich ist Hättasch der einzige unter den Angeklagten, dem auch ein Mordversuch aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen wird. Laut Anklage hat er bei seiner Verhaftung am 5. November 2024 "ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten" gerichtet, "um auf ihn zu schießen". Kurt Hättasch rechtfertigt sein Zielen auf den Polizisten damit, dass er von einem Angriff der Antifa auf sein Wohnhaus ausgegangen sei. Er habe die 110 angerufen, der Polizist am Apparat habe nichts von einem GSG9-Einsatz gegen Hättasch gewusst und versprochen, Hilfe zu schicken. Hättasch musste demzufolge davon ausgehen, dass nicht die Polizei vor seiner Tür stand. Eine klassische Situation für Notwehr oder "rechtfertigenden Notstand". Hättasch beteuert übrigens, er habe das Gewehr "auf Bauchnabelhöhe nach vorn gestreckt" gehalten. Das Ende vom Lied: Die GSG9 schießt Hättasch ins Gesicht, sein Kiefer wird zerschmettert.

Hättaschs Argumentation ist übrigens weniger absurd, als sie zunächst klingt. Tatsächlich hatten 2021 im sächsischen Eilenburg Linksextremisten einen NPD-Politiker in seiner Wohnung angegriffen. Die vermeintlichen Polizisten, die gelbe Westen mit der Aufschrift "Polizei" getragen haben sollen, verschafften sich Zutritt zur Wohnung und verletzten die Fußgelenke des Opfers mit einem Hammer. Der Mann wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Wer in der rechten Szene aktiv ist, hat also gute Gründe, erst einmal misstrauisch zu sein, wenn morgens früh um sechs Uhr Bewaffnete vor der Tür stehen. Auch Hella Hättasch, die Ehefrau des Inhaftierten, bestätigte, dass sich die maskierten Polizisten nicht als solche zu erkennen gegeben hätten.

Rechtsanwalt Mandic sprach in seinem Statement von einem "Feindstrafrecht", das der Staat in dem "Separatisten"-Prozess gegen die Angeklagten anwende. Der Prozessbeginn hat nicht dazu beigetragen, diesen Eindruck zu entkräften.

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