Fall Jacques Baud: Bundesregierung verteidigt EU-Sanktionen und warnt vor abweichenden Meinungen

Von Hans-Ueli Läppli
Der Fall des von der Europäischen Union sanktionierten Schweizer Generalstabsobersten Jacques Baud zieht weitere Kreise. An der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember stellte sich die deutsche Bundesregierung demonstrativ hinter den Entscheid aus Brüssel und verband dies mit einer unmissverständlichen Warnung an alle, die vom offiziellen EU-Narrativ zum Ukraine-Krieg abweichen.
Wie die Weltwoche berichtet, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, es sei "klar geworden, dass Menschen, die Desinformation verbreiten, sanktioniert werden können", sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und der Rat der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss fasse. Dies sei bereits geschehen, werde weiterhin geschehen und sei auch in der Vergangenheit geschehen. Wörtlich fügte Giese hinzu:
"Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann."
Deutschland habe der Sanktionierung Bauds nicht nur zugestimmt, sondern sei von deren Richtigkeit überzeugt. Es handle sich um eine einstimmige Entscheidung des EU-Rats, hinter der auch die Bundesregierung stehe. Der Hinweis, man könne die Verantwortung nach Brüssel delegieren, sei zu kurz gegriffen, sagte Giese sinngemäß. Berlin trage den Entscheid politisch mit.
Damit bekennt sich die Bundesregierung offen zu einem Vorgehen, das sich nicht gegen strafrechtlich relevante Handlungen richtet, sondern gegen politische Meinungsäußerungen.
Baud wurde weder angeklagt noch angehört. Rechtsstaatliche Einwände wies das Auswärtige Amt zurück. Betroffene hätten, so Giese, die Möglichkeit, den EU-Rat oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Rechtsexperten betonen, dass diese formalen Rechtsmittel den fehlenden Zugang zu rechtlichem Gehör nicht ersetzen. Baud selbst hatte nach eigenen Angaben keinerlei Möglichkeit, sich vor der Sanktionierung zu verteidigen. Konten wurden eingefroren, die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt, ohne richterliche Prüfung im klassischen Sinn.
Die Stellungnahme aus Berlin verleiht dem Fall eine grundsätzliche Dimension. Erstmals spricht eine EU-Regierung offen aus, dass Sanktionen als Instrument auch präventiv wirken sollen, als Signal an alle, die öffentlich eine vom Brüsseler Kurs abweichende Analyse vertreten. Was als Kampf gegen "Desinformation" deklariert wird, erscheint damit zunehmend als politisches Disziplinierungsinstrument.
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