Faeser und der Klimaterror
Von Dagmar Henn
Ein klein bisschen Anwendung des Strafrechts wäre gelegentlich mal ganz nett, Frau Faeser. In Fällen, in denen das sogar geht, ohne etwas zu verdrehen oder zu überdehnen. Wie bei den Klimaterroristen beispielsweise.
Ja, richtig gehört. Da könnten Sie mal hinlangen, eine Runde Durchsuchungen morgens um sechs vorbeischicken, Websites verbieten und Konten lahmlegen. Und am besten gleich die Spender auch noch wegen Förderung einer terroristischen Vereinigung belangen. Und das günstigerweise, ehe dieser Truppe gefährlichere Dinge einfallen, als sich irgendwo festzukleben.
Ich bin mir sicher, eine Umfrage unter den Wartenden an den befallenen Flughäfen, egal, ob Köln-Bonn oder neuestens Frankfurt, dürfte am Ende Ihrer Ansicht nach gar nicht veröffentlicht werden, weil das dann alles unter Hass und Hetze fällt, und der eine oder andere, der aus dem Stand bereit wäre, die Klimaterroristen zu erwürgen, fände sich sicher auch. Na, wie wir Sie kennen, würden Sie dann mit ganzem Eifer die Opfer verfolgen, weil diese Klimaterroristen doch die Guten sind.
Aber mal ernsthaft. Es handelt es sich hier definitiv um eine Personengruppe, die sich mit der Absicht zusammengetan hat, Straftaten zu begehen. Und mit diesen Flugplatzaktionen sind wir schon im Bereich schwerer Straftaten. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr? Gut, so wie man die deutsche Justiz und vor allem die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft kennt, kämen sie wieder mit Strafen im unteren Bereich davon. Aber gehen wir einfach mal davon aus, das wären Leute, die Sie nicht mögen. Also beispielsweise Leser von Compact oder so.
Nur um es klarzustellen – in § 129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung, steht explizit:
"Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, (…) 2. gemeingefährliche Straftaten in den Fällen (…) des § 315 StGB (…) zu begehen oder sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt (…)."
Ob das eine Einschüchterung der Bevölkerung oder einer Behörde ist, da wären Sie im Falle von Compact ganz sicher, nehme ich an. § 315 ist übrigens diese Sache, "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr".
Ja, sogar die Androhung einer solchen Tat ist strafbar. Und Rädelsführer und Hintermänner bekommen mindestens drei Jahre, besagt dieser Paragraf. Und dann gibt es auch noch diesen Absatz 5, für die Unterstützer, in dem dann auch noch steht:
"Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder und Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Stellen Sie sich einfach vor, das wären die anderen. Dann könnten Sie in aller Seelenruhe die Büros durchsuchen, die Websites sperren, die Klimakleber einknasten, unter Hochsicherheitsbedingungen, versteht sich, schließlich muss sich Stammheim amortisieren, die Konten beschlagnahmen und jeden, der daran irgendwie beteiligt ist, belangen (was, wenn man an die Oligarchenstiftungen denkt, sehr unterhaltsam wäre). Sie wissen doch, wie das geht. Modell Rollatorputsch etwa. So mit journalistischer Begleitung bei der Erstürmung und ganz viel medialem Tamtam. Da wären Ihnen dann sogar ganz viele Deutsche richtig dankbar.
Mir ist schon klar, dass das nicht passieren wird. Das sind ja die Guten, und so ein klein bisschen Terrorismus wird man schon wegstecken können, ist ja nicht die Hisbollah. Wer wird da auf der Anwendung des vorhandenen Strafrechts bestehen, so kleinlich, das ist geradezu undemokratisch.
Immerhin, Sie haben einen völlig neuen Zustand geschaffen. Ich hätte mir nie denken lassen, dass einmal das Strafgesetzbuch zur Grundlage meiner Wunschvorstellungen wird. Aber so ist das. Bei den einen reichen Worte für die ganz große staatliche Keule (und ich glaube nicht, dass Sie bei Compact Halt machen, da stehen alle Medien auf der Liste, die irgendwie nicht konform und noch in Deutschland erreichbar sind, mitnichten beschränkt auf jene, die sich als "rechts" etikettieren lassen), und bei den anderen hat selbst eindeutig terroristisches Handeln bestenfalls die Folge, dass ein leises "Na, na" zu hören ist.
In Verbindung mit der völligen Untätigkeit nach Nord Stream ist das sogar folgerichtig. Schließlich könnte der kleine Klimaterrorist jederzeit darauf verweisen, dass man sich ganze Pipelines wegsprengen lässt, deren Verlust die industrielle Grundlage der Volkswirtschaft ruiniert, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken. Verglichen damit ist die ganze Flughafenblockiererei wirklich Pillepalle.
Aber gelegentlich sollte Sie zumindest das Schamgefühl beißen. Einfach, weil es völlig verrückt ist, wegen Magazinen, die nur dann direkt Menschen schädigen, wenn man sie straff zusammenrollt und jemandem auf den Kopf schlägt, die Pferde scheu zu machen und bei solchen Nummern wie auf dem Flughafen Frankfurt konsequent in die andere Richtung zu schauen und so zu tun, als sei das Strafgesetzbuch irgendein esoterisches Schriftstück, von dem man noch nie Genaueres gehört hat. Und wenn es nur ein Zucken ist, oder ein schlechter Traum, oder ein leichter Schwall des Ekels angesichts des eigenen Spiegelbilds.
Ich fürchte nur, selbst das ist schon zu viel verlangt von einer Person, die so von sich überzeugt ist, dass sie Verbotsverfügungen mit "Ich habe" vorstellt. Da ist wirklich Hopfen und Malz verloren.
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