Meinung

"Kabarettist" Schröder, Compact-Verbot und Rammstein-Demos: Recht nach Gutdünken

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verkündete am 16. Juli 2024 das Verbot des Magazins "Compact". Einige Tage zuvor wurde im Vorfeld das Rammstein-Konzert in Frankfurt gestört. Und Florian Schröder wünschte Donald Trump mehr als nur ein angeschossenes Ohr. Das Rechtsverständnis in Deutschland ist zu einer chaotischen Idee verkommen.
"Kabarettist" Schröder, Compact-Verbot und Rammstein-Demos: Recht nach GutdünkenQuelle: Legion-media.ru © Credit Malte Ossowski/SVEN SIMON

Von Tom J. Wellbrock

Wenn die Kämpfer gegen "Hass und Hetze" aktiv werden, kann das schon mal in Todeswünschen gipfeln. Erst kürzlich beklagte der "Kabarettist" Florian Schröder auf X (ehemals Twitter), dass Donald Trump beim Attentatsversuch auf ihn nicht schwerer verletzt oder getötet wurde ("Oh, Scheiße, warum war es nur das Ohr?“). Einen Tag später hat Schröder auf YouTube ein Video hochgeladen (auf X hat er das Video gelöscht), in dem er zu verstehen gibt, dass er alle nur angeschmiert habe, mit Click-Baiting beweisen wollte, dass viele Leute nur die Überschrift lesen. Und er fügte wörtlich hinzu:

"Man darf auch Mordfantasien haben, egal, wen sie betreffen. Man darf sich auch wünschen, dass jemand tot ist, solange man es in seinem Kopf zulässt und auslebt, wird man nicht so eine armselige Existenz, die den Quatsch auf X rauslassen muss."

Diese doch sehr wirre Erklärung und Selbstentlarvung freute den Schröder sehr, er habe erreicht, was er erreichen wollte, nämlich in seinem Video das Gegenteil von dem zu sagen, was dann daraus gemacht wurde. Die ganzen sechs Minuten waren an Peinlichkeit nicht zu überbieten, und Schröder redete sich immer tiefer hinein in die dümmliche Absurdität seines Statements.

"Oh, Scheiße, nur das Ohr" – das kann durchaus als Mordaufruf verstanden werden, und der ist justiziabel:

"Der Tatbestand der öffentlichen Aufforderungen zu Straftaten (§ 111 StGB) sieht vor, dass derjenige, der zur Tat aufruft, wie ein Anstifter zu bestrafen ist, wenn die Aufforderung tatsächlich in eine entsprechende Tat mündet. Wer also zum Beispiel zu einem Mord auffordert, muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, wenn dieser Mord dann begangen wird.

Wenn der Aufruf nicht erfolgreich ist, wird die Tat mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der englische Fall würde sich in Deutschland also im obersten Bereich des Strafrahmens bewegen, aber gänzlich ausgeschlossen wäre eine derart hohe Strafe auch nach deutschem Recht nicht."

Aber selbstverständlich hat Florian Schröder nichts zu befürchten, das deutsche Rechtssystem wird seit dem Anspringen der leuchtenden Ampel in Berlin von Nancy Faeser verwaltet, und die agiert totalitär und interpretiert Recht nach Gutdünken. Schröder kann sich also entspannt zurücklehnen, denn die Staatsgewalt kümmert sich lieber um "echte Gefahren", wie zum Beispiel um das Magazin Compact.

Harte Schläge von Nancy Faeser

Am 16. Juli 2024 verkündete Innenministerin Faeser auf X folgende Botschaft:

"Ich habe heute das rechtsextremistische 'COMPACT-Magazin' verboten. Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene."

Falls die Leser jetzt etwas durcheinander sind, weil hier keine Straftaten genannt werden, bekommen sie bei der Tagesschau Hilfe:

"Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: Compact sprach von sich selbst als 'Widerstand', seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-'Diktatur' diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, 'neuer Impfterror' sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen 'zwangsgeimpft' worden."

Wenn dieser Absatz eine plausible Begründung für das Verbot von Compact liefern soll, kann man "Gute Nacht, Rechtssystem" sagen, denn nichts deutet auch nur auf Straftaten hin, hier wird lediglich eine Meinung geäußert.

Die Tagesschau legt nach:

"Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: 'Wir wollen einfach das Regime stürzen', im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von Compact."

Das müsste doch für ein Verbot reichen, oder? Die Antwort lautet: Nein. Denn auch wenn Elsässer vor acht Jahren ein Video mit dem Titel "Elsässer: 'Das Merkel-Regime muss gestürzt werden!' Rede auf der COMPACT-Freiheitskonferenz" publiziert hat, wiegt die Meinungsfreiheit doch schwerer, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages es am 17. September 2021 schrieben:

"Ein bloßer öffentlicher Aufruf, der gegen den Bestand der Bundesrepublik gerichtet ist, stellt regelmäßig weder Gewalt oder Drohung mit Gewalt noch ein 'Unternehmen' i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB dar und erfüllt den Strafbestand deshalb nicht. Auch eine Anstiftung (§ 26 StGB) zum Hochverrat wird bei einem nicht näher bestimmten öffentlichen Aufruf mangels Bestimmtheit einer später begangenen Tat kaum in Betracht kommen. In der öffentlichen Aufforderung zum Hochverrat liegt nach herrschender Meinung auch keine gemäß § 83 Abs. 1 StGB strafbare Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (Fischer, § 83, Rn. 3)."

Damit verpufft die gesamte Argumentation der Innenministerin. Einmal mehr agiert Faeser aus einem "totalitären Bauchgefühl" heraus und ohne Sinn und Verstand. Natürlich kann und muss man das Magazin von Jürgen Elsässer als rechts einordnen. Nur: Rechts zu sein, ist nicht verboten, war es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Bis heute, muss man ergänzen. Wenn wir an dieser Stelle das Compact-Verbot mit dem eingangs genannten Florian Schröder vergleichen, der immerhin dem möglichen Staatsoberhaupt der USA den Tod wünschte, fällt auf, wie unverhältnismäßig in Deutschland Sachverhalte bewertet werden.

Kampf gegen nichts

Es war nur eine Handvoll Leute, aber sie repräsentieren eine unangenehme Stimmung in der Bevölkerung, die auch in anderen Bereichen immer wieder vorzufinden ist. Knapp zwei Dutzend Demonstranten haben sich kürzlich vor einem Konzert der Band Rammstein in Frankfurt versammelt, um klarzumachen, was sie von der Band und ihrem Frontmann halten. Sie skandierten:

"Jetzt oder später, keine Show für Täter."

Das Problem: Sämtliche Vorwürfe gegen Till Lindemann wurden fallengelassen, wir sprechen hier über einen freien Mann. Aber Deutschland befindet sich in einem Strudel "gefühlter" Rechtsprechung. Schon während der Corona-Episode wurde immer wieder deutlich, dass Gerichtsurteile im Sinne der Bundesregierung gesprochen wurden, Rechtsbrüche wurden verschwiegen oder – bis heute – ignoriert.

Das deutsche Rechtssystem ist nicht mehr verlässlich, es misst mit "diverserlei" Maß, und es wird – und das ist eines der größten Probleme – von der Bevölkerung nicht mehr ernst genommen. Daher auch die Reaktionen auf das Rammstein-Konzert. Ob ein Urteil gesprochen wird oder nicht, ist nicht mehr gesellschaftlich relevant, jeder fällt seine eigenen Urteile, jeder hat sein eigenes Verständnis von Recht und Unrecht. Und was letztlich juristisch zählt und behandelt wird, ist im Ermessen von eigenwilligen Innenministern oder eines Verfassungsschutzes, der in sich überhaupt keine Legitimation hat und doch maßgeblich auf politische und gesellschaftliche Entscheidungen Einfluss nimmt.

Schröder, Elsässer und Lindemann – ein funktionierendes Rechtssystem hätte allein diese drei Beispiele fair, ausgewogen und frei von Einflussnahme behandelt. Wahrscheinlich wären drei Freisprüche dabei herausgekommen. Aber die Zeiten der richterlich unabhängigen Urteile sind in Deutschland vorbei.

Tom J. Wellbrock ist Journalist, Sprecher, Podcaster, Moderator und Mitherausgeber des Blogs neulandrebellen.

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