Brutalstmögliche Bürgerverhöhnung – Grüne Bundestagsfraktion liest das Grundgesetz vor
Von Bernhard Loyen
Der Begriff "brutalstmöglich" ist dem CDU-Politiker Roland Koch zuzuschreiben. Der hessische Politiker wurde in den 1990ern der sogenannten "Stahlhelm"-Fraktion der CDU zugeordnet. Jene Jahre, als sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen erstmalig im Rauschgefühl der Macht befand; ursprüngliche politische Inhalte und Ziele über Bord schmiss und vollkommen ungeniert und unbeeindruckt zur Irritation vieler Grünen-Wähler in das Kriegshorn zur tödlichen Fanfare gegen Jugoslawien blies. Gerade einmal neun Abgeordnete der "Friedenspartei" stimmten damals gegen die Bomben auf Belgrad. Der Rest der "machtgeilen" Truppe segnete den NATO-Krieg gegen Zivilisten mit ihrer Ja-Stimme ab (Bundestagsprotokoll vom 16. Oktober 1998, Seite 39).
Die offizielle Rechtfertigung für die Zustimmung zu dem Kriegseinsatz war die Vermeidung "einer humanitären Katastrophe": "Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 500 nein: 62 enthalten: 18". Rund 22 Jahre später, am 18. Oktober 2020, kam es erneut zu einer wegweisenden Abstimmung im Berliner Reichstag.
Erneut ging es vermeintlich darum, eine vermeintlich befürchtete humanitäre Katastrophe zu verhindern. Diesmal geschickt politisch und manipulativ getarnt als "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Es war ein Antrag der CDU/CSU und der SPD. 65 anwesende Mitglieder der Bundestagsfraktion der Grünen stimmten mit einem bewussten Ja. Für einen daraus folgenden Krieg nach Innen, gerichtet gegen kritische Bürger im Land. Es folgten drei sehr dunkle Jahre. Für Abermillionen eine einschneidende Lebensphase. Mit persönlichen Opfern und Verlusten auf allen nur erdenklichen psychischen wie auch physischen Ebenen der Gesellschaft.
Es folgten weitere Abstimmungen zur nachdrücklichen Beschneidung von Bürgerrechten. Das Grundgesetz galt nun plötzlich als obsolet, als störend. Die Politik erfand kurzerhand die Demokratie-Pausentaste. Am 24. Juni 2021 stimmten erneut 62 anwesende Grünen-Abgeordnete mit einem Ja zu einem Antrag mit dem Titel für die Geschichtsbücher:
"Änderung des Infektionsschutzgesetzes; Einschränkung von Grundrechten"
Am 7. April 2022, die Politik der Grundrechtseinschränkungen lief seit Dezember 2020 auf Hochtouren, wollten 102 anwesende grüne Abgeordnete ihre Macht über die Menschen im Land weiter untermauern und stimmten wiederum mit einem Ja für den vom grünen Maßnahmeneinpeitscher der Stunde, Dr. Janosch Dahmen, eingebrachten Antrag: "Impfpflicht gegen SARS-CoV-2". Das bizarre Stimmungsbild dieser Zeit zeigte sich im ersten Auftritt der damals jüngsten Abgeordneten, der "Grünen-Politikerin" Emilia Fester, am 17. März 2022:
17.3.22 Rede #Fester zur ersten Lesung zur #Impfpflicht im #Bundestag 2/2 pic.twitter.com/Wf4ux8CXln
— 𝓟𝑟𝑜𝑣𝑜𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡 💫 ✨ (@provoziert) December 20, 2023
Die von Tag eins an höchst ambitionierte Selbstdarstellerin schaffte es tatsächlich, in ihrer knapp zweiminütigen Rede 18 Mal das Wort "ich" zu nutzen, ein Exempel für den Bezugspunkt grüner Werte und vieler heutiger Wahrnehmungen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", diese Worte aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes galten und gelten nicht nur für das strapazierte Nervenkostüm beim Ansehen des Fester-Videos. Die "COVID-Impfpflicht" konnte schließlich nicht durchgesetzt werden. Zur Erinnerung, auch Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes lautete weiterhin am 7. April 2022:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Dieses im 75. Jahr seines Bestehens verbriefte Grundrecht jedes Bürgers dieses Landes – gehuldigt und gefeiert am 23. Mai 2024 im Regierungsviertel – wurde nicht nur durch das Abstimmungsverhalten der Grünen-Politiker gefährdet. Der Artikel wurde für Bundeswehrangehörige, im Pflegedienst Tätige und alte Menschen mit gesundheitsschädigenden bis tödlichen Folgen ab Dezember 2020 schlicht pulverisiert. Nach politischen, nicht medizinischen Erwägungen durchgesetzt auf Grundlage des "§ 20 Schutzimpfungen - Infektionsschutzgesetz – IfSG".
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom damaligen Parlamentarischen Rat unterzeichnet und damit zur finalen Abstimmung freigegeben. Das Original liegt im Archiv des Deutschen Bundestages. Die Webseite der Bundesregierung informiert:
"Das Grundgesetz ist 1.396 Gramm schwer und 35 mal 24 Zentimeter groß. Das Grundgesetz besteht aus rund 21.000 Wörtern in 146 Artikeln."
Am 22. Mai 2024 informierte das Social Media-Team "Grüne im Bundestag" über eine mehr als befremdliche "Aktion" am Jubiläumstag des Deutschen Grundgesetzes:
Schaltet ein – wir lesen am 23.5. ab 13:30 Uhr das #Grundgesetz vor. In voller Länge! Die Lesung läuft auf unseren Kanälen.Denn das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und unserer Demokratie. pic.twitter.com/DVlmTF1W1e
— Grüne im Bundestag 🇪🇺🏳️🌈 (@GrueneBundestag) May 22, 2024
Welche Anmaßung, welche Arroganz der Macht. Das Grundgesetz ist also "die Grundlage unseres Zusammenlebens und unserer Demokratie". So weit, so richtig, wird der Garant nicht eben mal von einer Grünen-Partei sinnbildlich weggeschlossen. Von eben jener Partei, über deren Außenministerin-Darstellerin und ehemalige Kanzlerkandidatin der Berliner Tagesspiegel im August 2021 titelte:
"Grünen-Kanzlerkandidatin macht Druck: Baerbock hält Benachteiligung von Ungeimpften für legitim. Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock will wegen einiger Impfgegner nicht die Freiheitsrechte aller einschränken."
Von jener Partei, deren gesundheitspolitischer Sprecher Janosch Dahmen über viele Monate Familien, Freunde und Kollegen mutwillig durch aggressives und manipulierendes Agitieren spaltete und verunsicherte. Am 17. Mai 2022 wurde Dahmen auf der Webseite "Abgeordnetenwatch" gefragt:
"Am 21.03.2021 sagten Sie in der ARD Sendung bei Anne Will Folgendes: 'Die Gruppe, die jetzt gefährdet ist von den 50- bis 80-Jährigen, die sind alle ungeimpft, die sind alle ungeschützt und die werden sterben.' Aufgrund welcher Daten kamen Sie zu der von Ihnen aufgestellten Behauptung?"
Wohlgemerkt vor einem Millionenpublikum irritierter GEZ-Gebühren zahlender Zuschauer. Die Frage ist bis heute von Dahmen nicht beantwortet worden.
Die Grundgesetz-Lesung wurde auf dem YouTube-Kanal der Partei "live" übertragen. Wie so oft bei den Grünen wurden die Zuschauer jedoch getäuscht. Eine Einblendung informiert, diese Alibi-"Wir lieben unsere Demokratie"-Veranstaltung wurde bereits am 16. Mai aufgezeichnet. Also jenem Tag, als die Fraktion – Achtung – mit 102 Abgeordneten folgenden Antrag mit einem Ja mittrug:
"Ablehnung eines Antrags gegen den WHO-Pandemievertrag"
Ist das Unachtsamkeit, Ironie oder die gelebte Arroganz der Macht? Verhindert war an diesem Tag die grüne "Politikwissenschaftlerin" Saskia Weishaupt, jene forsche, junge Maßnahmenunterstützerin und "Obfrau im Gesundheitsausschuss", die von der Welt im Dezember 2021 folgende Schlagzeile für die Geschichtsbücher erhielt:
"Querdenker-Proteste – Grünen-Politikerin 'im Zweifelsfall' für Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock"
Diese jungen und alten Täter (auch Cem Özdemir stimmte beispielsweise im Oktober 1998 für Bomben und Krieg) lasen nun aus dem Grundgesetz. Eine Videoaktion der brutalstmöglichen Bürgerverhöhnung. Wenig überraschend: Von Minute eins an war die Kommentarfunktion deaktiviert. Die Aufzeichnung dauerte drei Stunden und 42 Minuten. Die bisherige Zuschauerzahl von knapp 600 verrät, dass die gesamte Aktion nur dem ungebrochenen Ego und Größenwahn der Abgeordneten diente.
Abschließend, wer von ihnen wollte, wer durfte lesen? Der grüne Obergockel der gelebten Eitelkeit, Robert "Koalition aus Grünen und der CDU möglich" Habeck musste, also wollte erwartungsgemäß startend die Präambel in staatstragendem Ton vortragen.
Es fehlten am Ende die namentlich bekannten Politdarstellerinnen mit Rede-, Ausdrucks,- und Leseschwäche. Claudia Roth sowie Katrin "Wir müssen jetzt eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren beschließen" Göring-Eckardt waren erwartbar vor Ort, da eine Kamera auf sie wartete.
Dann kam er, der Gesellschaftsspalter der Stunde: der Nötiger und Ausgrenzer, der von Widerwillen und Missgunst gegen den Freiheitsgedanken getriebene Janosch Dahmen. Nach zwei Stunden und 16 Minuten sinnloser Eitelkeiten trägt Dahmen den "Artikel 104: Freiheitsentziehung" vor. Dessen erster Absatz lautet:
"Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."
Nach jedem Satz blickte er in die Kamera. Äußerlich hat er nicht gelächelt. Und innerlich? Während seines Vortrags vernahm der Zuschauer – "professionell" von den Planern nicht einkalkuliert – durchgehend das Geräusch der Haussirene, die die Abgeordneten daran erinnerte, zur namentlichen WHO-Abstimmung in den Plenarsaal zu kommen. Ein roter akustischer Faden in der gesamten Darbietung.
Symbolisch, je nach Wahrnehmung, auch ein Weckruf, die tönende Mahnung und Erinnerung an die unbarmherzige Nötigung von Abermillionen in der "Corona-Krise", an der sich die Grünen so zuverlässig beteiligten. An die brutalstmögliche, drei Jahre währende Drangsalierung der Bürger. Einen Hauch von Demut, ein bisschen Selbstreflexion hingegen wäre … aber lassen wir das.
Das nächste dringend zu bearbeitende Feld der grünen Zerstörungsgelüste wäre die nichts weniger als pathologische Russophobie und gefährliche Kriegslüsternheit, begleitet von der Absicht, eine ehemals weltweit anerkannte stabile Industrienation zu demontieren.
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