Meinung

Instrumentalisiertes Gedenken: Was ist mit dem zehnten Opfer von Hanau?

Im Februar 2020 ereignet sich eine tragische Tragödie in der hessischen Kleinstadt Hanau. Zehn Menschen wurden ermordet. Zehn Familien werden emotional mit in den Abgrund gerissen. Die Politik möchte sich aber nur an neun Opfer erinnern. Ist die durch ihren eigenen Sohn getötete Mutter eines Gedenkens nicht wert?
Instrumentalisiertes Gedenken: Was ist mit dem zehnten Opfer von Hanau?Quelle: www.globallookpress.com © Hasan Bratic

Von Bernhard Loyen

Heute gedenken im ganzen Land sehr viele Menschen des Hanauer Anschlags vom 19. Februar 2020. Ein psychisch kranker Mann war spätabends durch die hessische Kleinstadt gezogen und hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln kaltblütig und ohne Vorwarnung erschossen. Im Verlauf der unmittelbaren Fahndung wurden in den frühen Morgenstunden der 43-jährige Täter und seine Mutter tot, ermordet durch den eigenen dann suizidalen Sohn, in ihrer Wohnung vorgefunden. Tobias R. hatte im Internet laut damaliger medialer Darlegungen "wirre Gedanken und abstruse Verschwörungstheorien sowie angeblich rassistische Ansichten verbreitet." 

So weit, so tragisch, so unfassbar – vor allem für alle Hinterbliebenen in den Familien. Vier Jahre später überbietet sich die politische Elite des Landes mit mahnenden Worten zur Tat. Dies im fließenden Übergang zu dem fortdauernden Ereignis einer medial-politisch forcierten Stimmung im Land, der permanenten Aufforderung, gar Nötigung zum solidarischen "Unterhaken" im jüngsten aufopferungsvollen "Kampf gegen rechts". Armin Laschet (CDU) schaffte es tatsächlich, das mehr als hinterfragungswürdige "Versagen" der staatlichen Ebenen mit Blick auf die sogenannten "NSU-Morde" bei einer Rede am 6. Februar mit einzubauen, im Rahmen einer "Anti-Rechtsextremismus-Demo":

"Als 2011 bekannt wurde, dass der NSU mordend durch Deutschland gezogen ist und türkische Mitbürger, griechische Mitbürger einfach umgebracht hat, weil sie anders aussahen, da waren wir zu wenige auf den Straßen (...)"

Dieser Vergleich, dieser Vorwurf, zu den nun guten, also besseren und löblichen aktuellen Zahlen – obwohl gegenwärtig eher tödliche Gewaltverbrechen ganz anderer Art durch das Land ziehen – ist gelinde ausgedrückt frech bis anmaßend, soll aber nicht weiter thematisiert werden. Es wird also an den 19. Februar erinnert. Es folgen Beispiele.

Innenministerin Faeser platziert in ihrem X-Posting lediglich ein schwarzes Herz, mit Verweis auf das X-Posting des BMI. Ihr Ministerium erinnert auf der Plattform mit einer Auflistung an neun der Opfer, es fehlt die getötete Mutter des Täters:

Bei unserer empathischen Spitzenkraft aus dem Auswärtigen Amt das Gleiche – es fehlt in dem X-Posting, der vermeintlichen Abbildung aller Opfer, die getötete Mutter des Täters:

Die gleiche Abbildung nutzt auch Herr Restle vom WDR, das journalistische Gewissen des Landes: "Die Erinnerung lebt: An die Opfer", schreibt er zur Mahnung, aber die Mutter kann bitte schlicht vergessen, also vorenthalten werden. Der Bundeskanzler möchte ebenfalls sein Wissen zur Motivation des Täters mitteilen – an die Mutter erinnert auch er sich nicht, vielleicht hat er ja vergessen, dass sie zu Tode kam:

Sawsan Chebli repostet ein X-Posting der staatlich finanzierten Organisation "Hate Aid", sie ahnen es:

Der Zentralrat der Juden erinnert daran, dass "ein Rechtsextremist neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete." Auch Grünen-Theologiefachfrau Göring-Eckardt weiß, dass "neun Menschen bei einem rechtsterroristischen Anschlag ermordet" wurden.

Immerhin, immerhin: Die ARD-Tagesschau erinnert, dass "vor vier Jahren in Hanau zehn Menschen ermordet wurden." Ein Dank geht an die Redaktion, auch dass die getötete Mutter weiterhin als Mensch gesehen wird. Auch das Springerblatt Die Welt korrekt in der Darstellung:

"Am 19. Februar 2020 tötete Tobias R. in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und sich selbst."

Es besteht also die Möglichkeit, mit Fakten zu gedenken. Daher muss nüchtern konstatiert werden: Prominente Gedenkende machen das bewusst, oder nur aus dem Kalkül der berechenbaren Wirkung ihrer Anteilnahme. 

Und an dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert: Die damaligen Ermittlungen ergaben abschließend, dass der Täter Tobias R. "keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen habe", so WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung zu jener Zeit in ihren Berichten. Das muss man sich argumentativ so vorstellen, wie bei einem heutigen "Messertäter", der keine eindeutige muslimische Radikalisierung vorweisen kann, sondern vordergründig "psychisch krank" oder "psychisch auffällig" war oder ist. Das – also diese Form der Darstellung – ist aber ein "(rechter) Verschwörungsmythos", daher gehe ich am heutigen Tag auch nicht weiter darauf ein. 

Am 19. Februar 2024 können, nicht müssen, empfindsame Bürger daher bitte der zehn Opfer des tragischen Ereignisses in Hanau gedenken. Ganz freiwillig, ohne emotionale, moralisierende medial-politische Vorgabe und dem dringlichen Appell an ein "schlechtes Gewissen". Im K(r)ampf "gegen rechts", gegen "Hass und Hetze" im Land.

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