Meinung

Die Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes – oder: Wer entscheidet, was Gesetz ist

Das geänderte Infektionsschutzgesetz wurde "in Windeseile" beschlossen, Proteste gewaltsam aufgelöst. Das Vorgehen wirft Fragen zum Verständnis von Recht und Meinungsfreiheit auf. Sind Wasserwerfer und Pfefferspray legitime Argumente im Meinungsstreit?
Die Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes – oder: Wer entscheidet, was Gesetz istQuelle: www.globallookpress.com © stefan zeitz via www.imago-images.de

von Mark Hadyniak

Es gibt in Deutschland nur wenige Menschen, die die Entscheidungsgewalt über das Leben anderer haben. Dazu gehören Berufspolitiker. Politik als Beruf bedeutet, Politik zu machen und dafür bezahlt zu werden. Die Arbeitsorte sind zum Beispiel Bundestag und Bundesrat. Die Ausführung von Politik beinhaltet, Regeln für das gesellschaftliche Miteinander zu beschließen.

Regeln, die für alle verbindlich sind, nennt man Gesetze. Sie werden letztlich rechtskräftig, wenn sie von einer Person – dem Bundespräsidenten – unterschrieben werden. Wirksam werden sie, weil die Gesellschaft sie als legitim (lat. lex = Gesetz) erkennt. Sprich: Die Menschen halten sich an die Gesetze. Tun sie das nicht, werden sie bestraft. Die Einhaltung der Gesetze wird in Deutschland überwacht von der juristischen Gewalt. Teil davon sind Gerichte und Polizei.

Das Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Regelung mit dem Ziel, "übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern" (§1 IfSG). Zur Umsetzung ergreifen staatliche Behörden Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen einschränken. Paragraf 28, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes besagt:

Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

Gegen die Umsetzung der Einschränkungen gab es in den vergangenen Monaten bereits Widerspruch von Teilen der Bevölkerung. Diese hinterfragten die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen von Grundrechten. Ihr Protest führte zu Erfolgen: In einigen Gerichtsurteilen wurde ihnen recht gegeben – bestimmte Maßnahmen waren nicht rechtmäßig. Die Behörden mussten Einschränkungen teilweise zurücknehmen. Diese Rücknahme erkannten sie nicht als legitim an und veranlassten daher Gesetzesänderungen.

Am 18. November wurden diese Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Ein Paragraf 28a wurde hinzugefügt. Er regelt explizit, welche Einschränkungen der Grundrechte vorgenommen werden, unter welchen Umständen und welchem Zeitrahmen. Damit soll eine zukünftige Rücknahme durch Gerichte unterbunden werden. Proteste sollen keinen Erfolg haben.

Die Umsetzung erfolgte "im Schnellverfahren", "in Windeseile". Der Prozess der Gesetzgebung, der mehrere Wochen dauern kann, wurde innerhalb weniger Stunden abgeschlossen. Begründet wurde das beschleunigte Verfahren mit der Bedrohungslage durch das Coronavirus. Mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist das Gesetz seit dem 19. November rechtskräftig.

Es gibt in Deutschland nur wenige Menschen, die die Entscheidungsgewalt darüber haben,

  • ob und mit wem man sich treffen darf
  • ob und welche Aktivitäten man in der Freizeit unternehmen darf
  • ob und wie man Sport ausüben darf
  • ob und wohin man reisen darf
  • ob und wie man essen oder Kaffee trinken gehen darf
  • ob und wie man religiöse Veranstaltungen besuchen darf
  • ob und wie man Angehörige in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern besuchen darf
  • ob und wo man frische Luft atmen darf oder Masken tragen muss.

Kritik am Infektionsschutzgesetz – Debatte um das Ermächtigungsgesetz

Ein Teil der Bevölkerung erkennt die Gesetzesänderungen nicht als legitim an. Er kritisiert den weiten Umfang der Einschränkungen sowie des staatlichen Eingriffs in das Privatleben. Er kritisiert die beschleunigte Umsetzung der Gesetzesänderungen. Er kritisiert den fehlenden Dialog mit der Bevölkerung – das Fehlen von Volksentscheiden. Besonders bedenklich finden Kritiker den Ausbau von Machtbefugnissen im Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU).

Mit der Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurden dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse erteilt. Das Ministerium kann damit Rechtsverordnungen erlassen, bei denen der Bundesrat nicht zustimmen muss (dpa-Meldung vom 18. November). Ein Teil des in Deutschland üblichen Prozesses in der Gesetzgebung wird damit umgangen.

Diese Möglichkeit sowie die weitrechenden Einschränkungen der Grundrechte wurde von einigen AfD-nahen Kritikern speziell aufgegriffen. Sie verglichen diese mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. Mit diesem Gesetz gelang es Adolf Hitler und der NSDAP, den Reichstag auszuhebeln. Hitler wurde ermächtigt, demokratische Instanzen zu umgehen. Die Gesetzgebung unterstand ihm allein.

Gegen den Vergleich wehrten sich zahlreiche Politiker sowie Medienvertreter. Die Debatte lässt sich anschaulich bei Twitter verfolgen (Suchbegriff: "Ermächtigungsgesetz"). Exemplarisch ist der Beitrag von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD):

Analogien zwischen verschiedenen historischen Situationen zu ziehen, ist eine der schwierigsten Aufgaben der Geschichtswissenschaften. Gemeinsamkeiten und Unterschiede müssen abgewogen und zeitgebundene Besonderheiten beachtet werden. Ein spezifisches Problem von Zeitgeschichte ist, dass Ergebnisse oft erst im Nachhinein sichtbar werden.

Aus geschichtswissenschaftlicher Betrachtung schließt sich eine Gleichsetzung von Infektionsschutzgesetz und Ermächtigungsgesetz aus. Zudem reduziert sie die Debatte auf Schlagbegriffe. Genauso schließt sich eine Pauschalisierung aller Vertreter dieser Gleichsetzung als "Antisemiten" oder "Holocaustleugner" aus. Man kann historische Analogien sehen wollen, ohne den Holocaust zu verharmlosen. Man kann den Holocaust leugnen, ohne Analogien sehen zu wollen.

Wasserwerfer als legitime Argumente im Meinungsaustausch?

Zum Zeitpunkt, als die Gesetzesänderungen im Bundestag diskutiert und beschlossen wurden, kamen Tausende Menschen in Berlin zusammen, um gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu demonstrieren.

"Selbstverständlich hat jede/r das Recht, die Maßnahmen zu kritisieren", schrieb Maas um 10.30 Uhr. Um 12.30 Uhr wurde die Demonstration von der Polizei schließlich aufgelöst. Gegen Demonstranten, die sich weigerten, der Aufforderung zum Verlassen des Platzes nachzukommen, setzten Polizisten Wasserwerfer und Pfefferspray ein.

Es gibt in Deutschland nur wenige Menschen, die die Entscheidungsgewalt darüber haben, wann, wie und wo Maßnahmen kritisiert werden dürfen. Maas weiter: "Unsere Demokratie lebt vom Austausch verschiedener Meinungen." Auch Personen, die Wasserwerfer und Pfefferspray einsetzen, vertreten eine Meinung – meistens jene von Personen, die Wasserwerfer und Pfefferspray einsetzen lassen. Hochdruckwasserstrahlen und Pfefferspraywolken können als Form der Meinungsäußerung betrachtet werden.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil äußerte seinen "tiefen Respekt für die Arbeit der Polizei":

Epilog

In Deutschland – und weltweit – ist derzeit ein Virus im Umlauf, das die Lungenerkrankung COVID-19 hervorrufen kann. In der kühleren Jahreszeit nehmen auch die Zahlen von Erkrankungen wie Erkältung, Grippe oder Lungenentzündung zu. Die eigene Gesundheit und die der anderen zu schützen, ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaftsmitglieder. Mit dem Infektionsschutzgesetz soll die Bevölkerung vor Krankheiten geschützt werden. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte: "Gesundheit hat oberste Priorität."

Um Krankheiten von vornherein zu vermeiden, ist es geboten, das eigene Immunsystem zu stärken, sich warm und trocken zu halten. Zur Auflösung der Versammlung am 18. November setzte die Polizei Wasserwerfer und Pfefferspray ein. Die Außentemperatur betrug 11 Grad Celsius. Medizinische Studien belegen darüber hinaus die lungenschädigende Wirkung von Pfefferspray.

Die CDU twitterte am Abend nach der Demonstration: "Der Schutz der Gesundheit steht in der Pandemie an oberster Stelle."

RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Mehr zum Thema - "Aggressiv, schwarze Stunde, hysterisch" – Medienreaktionen auf gestrige Demonstration in Berlin

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.