Maskenpflicht im Unterricht: Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen
von Susan Bonath
Steigende positive Testergebnisse, Inzidenz-Werte, immer neue Studien, Panikrufe aus Politik und Teilen der Wissenschaft: Allmorgendlich serviert die mediale Angstmaschine apokalyptische Bilder und Zahlenspiele. Die Regierenden aus Bund und Ländern rufen nach einem neuen Lockdown, nach Sperrstunden, Ausgangssperren und Maskenpflicht sogar im Freien. Massenquarantänen sind seit Monaten Realität, allein Hunderttausende von Schülern dürften bundesweit aktuell davon betroffen sein. Die Kultusminister der Länder pochten nun in einer weiteren Konferenz mit der Bundesregierung darauf, die Lehranstalten dennoch offen zu halten.
Ihr "Antivirus-Mittel" lässt jedoch an Evidenz zu wünschen übrig: Die Maskenpflicht im Unterricht, teils bereits für Grundschüler.
"Unverantwortlicher Versuch an Kindern"
"Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb schon Sechsjährige den ganzen Tag unter der Maske lernen sollen", sagt Alexandra B. im Telefongespräch mit der Autorin. Die Lübeckerin ist verzweifelt. Ihre achtjährige Tochter soll ab sofort täglich nicht nur eine dicke Wechseljacke mit zur Schule nehmen, sondern auch drei Masken. Sie meint, das könne man einem Kind nicht zumuten. "Zumal man überhaupt nicht weiß, welche Schäden das anrichten kann." Sie selbst berichtet von einer längeren Zugfahrt in den Sommerferien. "Da ist mir unter der Maske schrecklich übel und schwindelig geworden – was passiert dann erst mit meinem Kind?" Sie spricht von einem "unverantwortlichen Versuch an Kindern".
Viele Eltern in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und anderen Bundesländern dürften sich dasselbe fragen. Überall gelten andere Regeln: Mancherorts gilt Ganztagsmaskenpflicht ab der 5. Klasse, anderswo ab der ersten Klasse. Und das, obwohl es bis vor kurzem noch als einhellige Meinung galt, Kinder seien nicht die Treiber der Pandemie. Vielerorts wehren sich inzwischen Elterninitiativen gegen den Zwang.
Atteste nützen nichts, Gerichte setzen Regierungslinie um
Selbst ärztliche Atteste schützen Kinder nicht vor Nötigung, die Maske stundenlang zu tragen. Jüngst kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag zweier Grundschülerinnen aus Unterfranken, weil ihre Atteste keine expliziten Diagnosen enthielten. Deshalb hatte schon die Schule es abgelehnt, den Kleinen das Tragen zu erlassen. Die Richter sahen es genauso.
In Baden-Württemberg, wo Schüler in den meisten Schulen erst ab einem Alter von zehn Jahren die Stoffbedeckung auch beim Lernen tragen müssen, stemmt sich sogar die Ärzteschaft gegen das Ausstellen von Attesten. Gegenüber den Stuttgarter Nachrichtenerklärte Till Reckert, Sprecher des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, er weise Eltern mit diesem Wunsch in aller Regel ab.
Mütter und Väter würden in seiner Praxis überwiegend von Schwindel, Übelkeit, Kopfweh oder Atemnot berichten, so Reckert. Das aber, so Reckert, seien "diffuse Symptome, die man nicht nachprüfen kann". Deshalb stelle er aus diesen Gründen keine Befreiung aus.
Mehr noch: Für ihn gebe es "quasi keine Erkrankung, bei der das Tragen einer leichten Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich oder gefährlich ist". Als einziges Kriterium lasse er eine geistige Behinderung gelten, bei welcher man ein Kind mit Gewalt dazu zwingen müsse, das Utensil vor dem Gesicht zu lassen.
Ansteckungsangst: Lehrer in Panik
Viele Lehrer scheinen inzwischen ihre Schutzbefohlenen nur noch als Infektionsschleudern wahrzunehmen. Hieß es noch vor kurzem aus der Wissenschaft, Kinder spielten so gut wie keine Rolle bei der Übertragung von Coronaviren, vor allem auch deshalb, weil sie bei einem positiven Test so gut wie nie Symptome entwickelten, beruft man sich neuerdings auf eine indische Studie, die das Gegenteil besagt.
Sowohl von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch von der Spitze des Lehrerverbandes kamen mehrfach Forderungen für eine allumfassende Maskenpflicht für Schulkinder.
Währenddessen kritisierte David Jung, der Landesschülersprecher aus Baden-Württemberg, das Ansinnen heftig. Die Maske hindere Schüler daran, optimal lernen zu können, mahnte er gegenüber der Welt.
Das ist ein nachvollziehbares Argument.
Kein Medizinprodukt: Bundesamt hält Alltagsmasken für unwirksam
Nach Evidenz von Alltagsmasken sucht man derweil vergeblich. Im Unterschied zu medizinischen OP- und FFP-Masken sind sie nicht zertifiziert. Und im Unterschied zu medizinischem Personal sind alle anderen Menschen für den Umgang damit nicht geschult und Kinder keine Erwachsenen. In Geschäften sind Masken aus unterschiedlichsten Stoffen erhältlich, viele nähen sie sich aus Kostengründen selbst. Erlaubt ist auch der abgetragene Fußballschal oder Omas altes Halstuch. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte verbietet es, den Stoffmasken irgendeine Wirkung zuzuschreiben. Auf den Packungen vermarkteter Produkte muss klar zu lesen sein, dass es sich nicht um medizinisch wirksame Produkte handelt.
Die Ergebnisse für OP- und FFP-Masken waren in der Vergangenheit zwar vielfältig, aber eher dürftig, was den Virenschutz betrifft. Bei ersteren ist er demnach nicht, bei letzteren nur marginal vorhanden. Noch dürftiger ist die Datenlage zu den Nebenwirkungen. Eine Studie der Leipziger Universität vom Juli besagt zumindest, dass OP-Masken bei gesunden Erwachsenen die körperliche Belastbarkeit vermindern.
All diese Daten betreffen Erwachsene. Für Kinder gibt es zum Thema Masken schlicht gar keine Erkenntnisse.
Zwang ohne Evidenz: Mögliche Schäden nicht geprüft
Der Sprecher Benedikt Reinhard für das Kultusministerium Baden-Württemberg, das ebenfalls eine Maskenpflicht im Unterricht verhängt hat, kann dazu auf nichts Einschlägiges nachweisen, verwies lediglich nach einer entsprechenden Anfrage auf angeblich "vier wissenschaftliche Erkenntnisse". Welche sind das?
Erstens gehört dazu die sogenannte Heidelbergstudie. Allerdings beschäftigte sich diese lediglich mit dem Ansteckungsrisiko durch positiv getestete Kinder. Diese legt "nahe, dass die Übertragung von Kind zu Kind in Schulen oder Kitas ungewöhnlich und nicht die Hauptursache für eine SARS-CoV-2-Infektion bei Kinder ist". So hätten Kinder fast immer keine oder leichte Symptome. Nur letztere mit leichten Symptomen "scheinen Viren in ähnlichen Mengen wie Erwachsene auszuscheiden und können andere auf ähnliche Weise infizieren, aber es ist nicht bekannt, wie infektiös asymptomatische Kinder sind", ließen die Wissenschaftler vieles im Dunkeln.
Weiterhin berief sich Sprecher Reinhard auf eine Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie (GfV), welche sich ebenfalls kein bisschen mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Masken bei Kindern befasst. Die GfV warnt lediglich "vor der Vorstellung, dass Kinder keine Rolle in der Pandemie und in der Übertragung spielen".
Auch das Robert Koch-Institut (RKI) fehlt nicht in der Begründung des Ministeriumssprechers:
Am 12. Oktober empfahl es für Kinder der oberen Klassenstufen eine Mund-Nasen-Bedeckung und weitere Präventionsmaßnahmen, ließ allerdings auch wissenschaftliche Belege für Nutzen und Schaden vermissen.
Und schließlich führte Reinhard noch "wissenschaftliche Artikel" an, die in folgender Studie zusammengefasst worden seien. Auch die dritte eingereichte Version dieses Artikels ist hinsichtlich seiner Qualität allerdings nicht wissenschaftlich begutachtet ("peer-reviewed"), und darin wimmelt es von Konjunktiven, während es an Erkenntnissen zu Kindern fehlt. Es geht um Erwachsene. Bei ihnen sei das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit am effektivsten, so heißt es, wenn es viele Infizierte gebe. Mutmaßlich, so weiter, vermindere der Stoff vor Mund und Nase die Übertragungslast. Da es an medizinischen Masken mangele, empfehlen die Autoren "vorerst die Verwendung eine Stoffbedeckung".
Russisches Roulette mit Kindern
Das einhellige Fazit lautet indes in jeder dargebotenen Begründung, von denen keine die Kernfrage wesentlich berührt: Kindern macht das Virus nicht viel aus, sie werden selten krank, so gut wie niemals ernsthaft. Zu der Frage, warum man ihnen als Schutzbefohlenen trotzdem so viel zumutet, anstatt die Lehrer, die das wünschen, effektiv mit medizinischen Mitteln zu schützen, erklärte Sprecher Reinhard:
"Nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind FFP2-Masken derzeit nur für Lehrkräfte im Bereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erforderlich. Diese Schulen wurden daher vom Land Baden-Württemberg mit entsprechenden Masken ausgestattet (rund eine Million)."
Den anderen Lehrkräften ab Klassenstufe 5 habe das Land nach Sommerferien aber Alltagsmasken zur Verfügung gestellt, so Reinhard. Und: Es stehe ihnen frei, sich selbst FFP2-Masken zu besorgen.
Derartige Antworten bleiben unbefriedigend, etwaige Schadenswirkungen wurden nie geprüft.
Der Sprecher beschwichtigte noch: Immerhin könnten Schüler die Masken in den Pausen außerhalb der Schulgebäude und beim Essen abnehmen. Und es stehe Eltern frei, ihre Kinder zu Hause zu beschulen. Eine solche Empfehlung wird berufstätigen Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, wohl beim besten Willen kaum weiterhelfen, denn das dürfte kaum machbar sein.
Zu möglichen Gefahren schließlich wiegelte Reinhard ab: Es gebe "bisher keine belastbaren Erkenntnisse", dass die Mund-Nasen-Bedeckung bei Schülern allgemeine Gesundheitsgefahren hervorrufen könne. Und: "Bezüglich der Frage der Verantwortlichkeit beziehungsweise Haftung gelten die allgemeinen Regeln des Staatshaftungsrechts, wonach eventuell bestehende Ansprüche gegenüber dem Land geltend zu machen wären." Mit anderen, klaren Worten: Die Politik setzt Kinder möglichen Gefahren aus, negiert sie aber zugleich. Und warum? Weil es keine Analysen dazu gibt. Das könnte man durchaus als russisches Roulette bezeichnen.
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