Meinung

Ein Weg wird geebnet. Doch wohin führt er?

Bei einem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern der elf größten Städte über die Corona-Situation wurden weitreichende Festlegungen getroffen. Doch medizinische und statistische Daten stehen im Widerspruch dazu. Was also bezweckt die Kanzlerin?
Ein Weg wird geebnet. Doch wohin führt er?Quelle: www.globallookpress.com © Sean Gallup/Keystone Press Agency

von Falko Looff

Am Freitag sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel per Videochat mit den Bürgermeistern der elf größten Städte Deutschlands über die Corona-Situation. Die Kanzlerin rechnet offenbar fest mit einer Zuspitzung der medizinischen Lage und sieht dabei die Großstädte als "Hotspots". Angesichts nicht gegebener medizinischer und statistischer Evidenz können die getroffenen Vereinbarungen nur als grotesk bezeichnet werden.

So sollen – auf Bitten der jeweiligen Stadt – spätestens ab dem Grenzwert von 35 "Neuinfektionen" – gemeint sind eigentlich positiv Getestete – pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sogenannte Experten des Robert Koch-Instituts sowie ausdrücklich auch der Bundeswehr entsendet werden, um die Krisenstäbe zu "beraten". Ab dem Grenzwert von 50 "Infektionen" pro 100.000 Einwohnern soll es umgehend neue Beschränkungen geben. Dazu gehören eine Erweiterung der Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls Sperrstunden und Alkoholbeschränkungen für die Gastronomie sowie Teilnehmerbeschränkungen für Veranstaltungen und private Feiern, wie die dpa berichtete.

Zudem sollen Bund und Länder die Gesundheitsämter personell unterstützen. Auch sollen die Städte ihre Ordnungsämter so entlasten, dass diese die Einhaltung der Regeln kontrollieren können. Es ist angedacht, dass Bundespolizei und Länderpolizeien dabei unterstützen. Werde der Anstieg der "Infektionszahlen" durch diese Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen ausgebremst, seien zudem weitere Schritte geplant, um öffentliche Kontakte zu reduzieren.

Jenen Menschen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten nicht allein auf die Verlautbarungen des politisch-medialen Mainstreams verlassen haben, dürften diese Beschlüsse Anlass zu großer Besorgnis geben – nicht wegen Corona, sondern wegen eines möglichen Abbaus von Grund- und Bürgerrechten, dem damit Tür und Tor geöffnet ist. Denn vor dem Hintergrund der immer noch geltenden Rechtskonstruktion einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sind nunmehr die formaljuristischen Voraussetzungen dafür geschaffen, Grundrechte einzuschränken oder gar auszuhebeln. Einmal mehr steht damit das Verbot von Demonstrationen oder gegebenenfalls gar verpflichtende Impfungen oder Schlimmeres im Raum. Besonders verstörend: Die Bestimmungen können quasi unbegrenzt fortgeführt werden, solange es die Zahlen der positiv Getesteten hergeben. Wobei sich ein Anstieg derer ohne Weiteres allein durch verstärktes Testen herbeiführen lässt.

Es kann an dieser Stelle nicht genug betont werden, was schon vielfach durch Fachleute und Statistiken belegt und – mittlerweile – sogar vereinzelt durch Mainstream-Medien berichtet wurde: Die Zahl der tatsächlich Erkrankten bleibt weit hinter jener des Durchschnitts bei der jährlichen Grippe zurück. Es gibt nur sehr wenige Tote. Diejenigen, die erkranken, haben meist einen milden Verlauf. Betroffen sind – wie bei vergleichbaren Infektionskrankheiten auch – im Wesentlichen Menschen aus Risikogruppen. Die Krankenhäuser sind leer. Die Intensivbetten sind leer. Die Wirksamkeit von Gesichtsmasken ist zumindest umstritten. Die PCR-Tests sind nicht verlässlich. Es gibt einen Unterschied zwischen "testpositiv" und "tatsächlich erkrankt". Sinnvoller als die Breitentestung von Gesunden wäre die Hinwendung zum Sentinel-Praxen-System, bei denen tatsächlich Erkrankte im Fokus stehen.

Diese Erkenntnisse werden von der Bundesregierung nach wie vor konsequent ignoriert. Dass es allein um Gesundheitsschutz geht, darf vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen nunmehr getrost als absurd angesehen werden. Denn selten ist eine so weitreichende rechtliche Handhabe ohne sachlichen Grund geschaffen worden wie jetzt – es sei denn, anderes war beabsichtigt. Bisher gab es noch die Gerichte, die ein Stück weit hoffen ließen. Ob das so bleibt, muss sich aber erst noch erweisen. 

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