Was der Streit beim EU-Gipfel verdeckte: Wie man nebenbei einen Staat gründet
von Gert-Ewen Ungar
Vor wenigen Tagen veröffentlichten die Staaten der EU turnusmäßig ihre aktuellen Wirtschaftsdaten. Die Quartalszahlen belegen einen historisch beispiellosen Wirtschaftseinbruch für alle Länder der EU und der Eurozone. Der Einbruch betrug für die Eurozone insgesamt knapp 12 Prozent zum Vorjahr. Der Absturz ist damit deutlich einschneidender als jener während und nach der Finanzkrise 2008, von deren Folgen sich die Währungsunion dank Austeritätspolitik bis heute nicht vollständig erholt hat.
Damit wird klar: Der Lockdown angesichts der Corona-Pandemie hat massive ökonomische Auswirkungen, welche die bisheriger Wirtschaftskrisen in den Schatten stellen. Es besteht folglich dringender Handlungsbedarf. Zum Glück, mag man da sagen, haben sich die europäischen Staatslenker bei ihrem letzten EU-Gipfel in letzter Minute auf umfassende Hilfen geeinigt, die jetzt – da die Krise manifest wird – ausgezahlt werden können.
Das Problem ist nur, dass sie – wenn das weitere Procedere reibungslos abläuft – zur Auszahlung ab Januar 2021 vorgesehen sind. Mit allen jetzt sofort durchschlagenden Auswirkungen des Lockdowns auf die Ökonomien der EU-Nationalstaaten bleiben die Staaten allein. Es ist erschreckend mit anzusehen, wie die EU sich bei der Abfederung der Krise für die EU-Bürger eher als Hindernis, denn als funktionsfähige Solidargemeinschaft der Nationalstaaten erweist.
Die auf dem letzten Gipfel verabredeten Hilfen kommen zu spät, sie sind zu gering bemessen und sie werden an Reformauflagen geknüpft sein, welche die Sozialstaatlichkeit in den betroffenen Ländern weiter aushöhlen. Es wurde ein Verfahren zur Zuteilung gewählt, welches ein Vetorecht einschließt. Falls nämlich ein EU-Staat die Reformauflagen in einem Empfängerland als nicht umgesetzt ansieht, kann ersterer ein Veto einlegen, mit dem er alle weiteren Auszahlungen stoppt.
Ausgerechnet Niederlande machen den "Spielverderber"
Wenn beispielsweise die Niederlande meinen, Italien hätte nicht verabredungsgemäß "reformiert", stoppt es mit seinem Veto weitere Hilfszahlungen an Italien, bis die Umsetzung von Strukturreformen allen Ländern der EU als ausreichend erscheint. Das bedeutet eine drastische weitere Einschränkung staatlicher Souveränität und verlagert Macht von demokratisch legitimierten nationalen Parlamenten zu den nur sehr indirekt legitimierten Institutionen der EU. Allein bei einem Blick auf dieses aufwendige, komplizierte Verfahren entsteht der Eindruck, dass es gar nicht um das Helfen in der Krise, sondern um die Implementierung von Mechanismen geht, die einen dauerhaften Reformprozess gewährleisten, mit dem die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrhunderte immer weiter zurückgebaut werden sollen.
Treibende Kraft für dieses Verfahren waren hierbei ausgerechnet die Niederlande, die mit Steuersparmodellen Konzerne anlocken und andere EU-Länder um Steuereinnahmen bringen, die sie gerade jetzt dringend bräuchten. Die Niederlande sind klein, aber sie sind mit ihrem Wirtschaftsmodell ähnlich asozial wie Deutschland mit seinem Export- und Lohndumpingmodell.
Der Plan für den EU-Recovery-Fund geht auf eine deutsch-französische Initiative zurück. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in der EU zu bekämpfen, legte die EU-Kommission einen zwischen Deutschland und Frankreich abgestimmten Plan vor. Die Kommission, so die Idee, wird am Finanzmarkt Geld aufnehmen und es in Form von einerseits Zuwendungen und zweitens in Form von Krediten an die Nationalstaaten weiterreichen. Das hat weitreichende Konsequenzen.
Mit dieser Idee wollte sich vor allem Deutschland endlich der Forderungen nach gemeinsamen Anleihen entledigen. Gemeinsame Anleihen für alle Länder der Euro-Zone, sogenannte Corona- oder Euro-Bonds, bergen zwar praktisch kein Ausfallrisiko, denn die Möglichkeit von Staatspleiten einzelner Nationalstaaten wäre damit abgewendet. Allerdings würden für Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach die Kosten der Refinanzierung etwas ansteigen. Im Moment kann sich Deutschland zu sehr günstigen Konditionen verschulden. Mit gemeinsamen Euro-Anleihen wäre das nicht mehr ganz so günstig, weil die EZB die Rendite vermutlich auf einen mittleren Wert festlegen würde.
In Deutschland ist diese Idee aktuell nicht durchsetzbar, denn in Deutschland dominiert einzelwirtschaftliches Denken den gesamten ökonomischen Diskurs. Selbst die Kanzlerin machte in ihrer Rede vor dem EU-Parlament anlässlich des Beginns der deutschen Ratspräsidentschaft deutlich, dass ihrer Meinung nach die Nationalstaaten in einem Wettbewerb miteinander stehen. Diese Sicht allerdings ist mindestens fragwürdig. Für ein System wie die Währungsunion ist sie kontraproduktiv und schädlich.
Ist der bisherige Weg wirklich "alternativlos"?
Jedenfalls lässt sich festhalten: Gemeinsame Anleihen sollten es auf keinen Fall sein. "Nicht so lange ich lebe", machte die Kanzlerin das vor einigen Jahren deutlich. Mit diesen gemeinsamen Anleihen wäre der Wettbewerb der Nationalstaaten untereinander je nach vertraglicher Ausgestaltung tatsächlich ein Stück weit geringer geworden. Der Druck, der von Märkten auf die einzelnen Länder ausgeübt wird, wäre verschwunden. Man wäre weniger erpressbar. Aber genau das will Deutschland nicht. Dass zeigt aber auch, dass diese Konkurrenz der Nationalstaaten untereinander, von der die Kanzlerin spricht, keineswegs selbstverständlich ist, sondern über die Regeln, die sich die Währungsunion selbst gegeben hat, hergestellt wird.
Es lassen sich zu diesen Regeln Alternativen denken, mit denen das gern verkündete zentrale Ziel, Wachstum, Wohlstand und Frieden für alle Bürger der Union zu garantieren, wesentlich besser erreichen ließen als über den Druck von naturgemäß zu Übertreibungen neigenden Marktkräften. Gerade angesichts dieser Ziele sind die Regeln der Währungsunion nicht zielführend, wie sich schon in der Finanzkrise gezeigt hatte. Seitdem treibt die Währungsunion immer weiter auseinander, bleibt im Wachstum hinter der weltweiten Entwicklung zurück, während die Armut in die EU zurückgekehrt ist und Arbeitslosigkeit auf einem hohen Niveau verharrt.
Also, keinen gemeinsamen Anleihen. Nun hat man sich für einen anderen und sehr weitreichenden Schritt entschieden, den auch Deutschland bereit war mitzugehen. Frankreich legte gemeinsam mit Deutschland die Idee auf den Tisch, die EU-Kommission könnte in ihrem Namen Schuldtitel ausgeben und das Geld zur Bekämpfung der ökonomischen Folgen des Lockdowns an die Mitgliedsstaaten weiterreichen. Dem deutschen Wunsch, keine gemeinsamen Anleihen zuzulassen, wäre damit ein Stück weit Genüge getan, denn die Verteilung und die Haftung liegt nun bei der Kommission. Allerdings hat dies eine gravierende Nebenwirkung, über die bisher nicht viel zu lesen war, die es aber erst recht zu bedenken gilt.
Es gab ganz viel Gezerre um die Art der Verteilung, um den Plan selbst allerdings nicht. Letztlich wurde der Betrag, der als Zuwendung ausgezahlt wird, auf Bestreben der "geizigen Vier" deutlich kleiner und sie bekamen das bereits erwähnte Vetorecht. Was bei all dem etwas untergeht, ist die Tatsache, dass mit der Ausgabe von Schuldtiteln durch die Kommission die "Staatlichkeit" der EU ein weiteres Stück vorangetrieben wurde. Die Kommission nimmt in einer Währung Mittel auf, die von einer Zentralbank ausgegeben werden, für die sie die Regeln macht. Das ist zweifellos eine staatliche Struktur.
Es ist das erste Mal, dass sich die EU-Kommission direkt verschuldet. Dieser Schritt ist bedeutend, denn er stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zum staatlichen Konstrukt eines EU-Bundes dar. Die Verschuldung bei einer eigenen Zentralbank ist ein maßgeblicher Schritt auf dem Weg zum EU-Staatsgebilde. Es ist daher schwer zu leugnen, mit der Schuldenaufnahme geht die EU einen Schritt in Richtung Staatlichkeit. Neben der EZB gibt es den Europäischen Gerichtshof, dessen Urteile gleichfalls über nationalem Recht stehen.
Auf dem Weg zu staatlichen Strukturen
Was noch als weiteres Merkmal einer staatlichen Struktur fehlt, sind eigene Steuern, aber auch deren Einführung ist für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen bereits angedacht: Eine Digitalsteuer und eine Plastiksteuer, die direkt an Brüssel gehen werden. Zudem ist ein Militärbudget in Planung. Was bei all dem Streit über Auszahlungsmodalitäten und dem Verlangen von Bekenntnissen zur Rechtsstaatlichkeit erfolgreich verborgen wurde, ist das weitere formale Zusammenrücken der EU, die sich immer mehr von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandelt.
So ungeeignet der EU-Recovery-Fund zur Krisenbekämpfung ist, so geeignet sind die ihn begleitenden Maßnahmen, um die EU weiter zu integrieren, die demokratischen Elemente auf Ebene der Nationalstaaten im Gegenzug zu beschränken, ohne dass dieses wachsende Demokratiedefizit auf EU-Ebene durch demokratische Hebel ausgeglichen würde. Man sollte dringend darüber diskutieren, ob das, was auf dem letzten Gipfel passierte, nicht "nebenbei" vor allem den Charakter einer Staatsgründung hatte. Und man sollte darüber diskutieren, ob man das in dieser Form möchte.
Ganz unabhängig, ob man sich eine weitere Integration der EU wünscht oder der EU grundsätzlich skeptisch gegenüber steht, sollte man das, was hier passiert ist, ganz aufmerksam beobachten. Denn mit den viel beschworenen Werten der EU – mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – hat dieser Prozess rein gar nichts zu tun. Bei dieser Entwicklung kommen die Bürger der EU nicht zu Wort und die demokratisch gewählten nationalen Parlamente werden in ihrer Souveränität weiter begrenzt, während gleichzeitig die Macht der Kommission weiter zunimmt. Es werden Tatsachen geschaffen, die sich nur schwer wieder rückgängig machen lassen. Die Krise wird im Sinne einer Schock-Strategie genutzt, um Maßnahmen umzusetzen, von denen jeder der Beteiligten weiß, dass sie unter Bürgerbeteiligung in einem demokratischen Rahmen in dieser Form nicht durchsetzbar wären.
So sehr die Nationalstaaten der EU auch unterschiedliche Interessen haben mögen, so sehr haben sie sich mit ihren Beschlüssen auf dem letzten Gipfel formal enger aneinander gekettet und der EU ein Stück weit mehr staatlichen Charakter verliehen. Sie haben sich darüber hinaus einem Verfahren ausgeliefert, welches das Haushaltsrecht der Nationalstaaten weiter aushebelt, da jedem Land in der Gemeinschaft aller EU-Staaten bei einer Mittelzuteilung aus dem EU-Recovery-Fund in Bezug auf die Verwendung ein Vetorecht zukommt. Zudem haben sie der Kommission über die Befürwortung der Schuldenaufnahme zu mehr Macht verholfen, ohne deren demokratische Defizite auch nur anzusprechen.
Die Nationalstaaten werden zunehmend in den Rang von Föderalstaaten in einem EU-Bundestaat verwiesen. Die EU entfernt sich dabei von den eigenen Werten immer schneller, immer weiter und wird zu einem sich selbst ermächtigenden Gebilde, dem es an demokratischer Legitimation und jeder Bürgernähe mangelt. Die Coronakrise ist dabei das Vehikel, um etwas umzusetzen, was kaum ein EU-Bürger gutheißen würde. Der EU-Recovery-Fund ist zur Krisenbekämpfung ungeeignet, zur Ausweitung der Machtkompetenzen der Kommission und zur Begrenzung der Macht der nationalen Parlamente ist er allerdings ein weiteres geeignetes Mittel.
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