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WikiLeaks-Chefredakteur: USA argumentieren nun, dass Ausländer kein Recht auf Pressefreiheit haben

Die USA behaupten im Prozess gegen Julian Assange, dass Ausländer nicht durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der den Schutz der Pressefreiheit gewährt, geschützt sind. Dies gehe aus neuen Einreichungen und eidesstattlichen Erklärungen der USA hervor, erklärte WikiLeaks-Chefredakteur, Kristinn Hrafnsson, gestern in London. Er warnte, dass diese Entwicklung eine enorme Gefahr für Journalisten in aller Welt darstelle.
WikiLeaks-Chefredakteur: USA argumentieren nun, dass Ausländer kein Recht auf Pressefreiheit haben

Hrafnsson erklärte:

Wir haben aus den Einreichungen und eidesstattlichen Erklärungen, die die Vereinigten Staaten über diesen Kanal vorlegen, gelernt, dass sie für ausländische Staatsangehörige keinen Schutz nach dem Ersten Verfassungszusatz vorsehen. Lassen Sie uns das nun für eine Sekunde verinnerlichen: Während die Regierung der Vereinigten Staaten Journalisten auf der ganzen Welt verfolgt, wobei sie behaupten, sie hätten einen extraterritorialen Einflussbereich, haben sie entschieden, dass alle ausländischen Journalisten, zu denen viele von Ihnen hier gehören, keinen Schutz nach dem Ersten Verfassungszusatz haben. Und das zeigt die Schwere dieses Falles, bei dem es nicht um Julian Assange geht, sondern um die Pressefreiheit.

Der sogenannte First Amendment in den USA schützt das Grundrecht auf Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht. Wenn die US-Regierung nun argumentiert, dass diese Grundrechte nur für eigene Bürger gelten, würden alle unliebsamen ausländischen Journalisten ins Visier der US-Verfolgung geraten können. 

Wir haben immer gesagt, dass dieser Fall ein politischer Fall ist und einen Präzedenzfall schaffen wird, und wir haben vor zwei Tagen gesehen, dass er bereits Auswirkungen hatte. Glenn Greenwald, ein Journalist in Brasilien, wurde vor zwei Tagen angeklagt. Diese Anklage ist fast eine exakte Kopie der Anklage gegen Julian Assange, da sie sich auf die Beziehungen zu einer Quelle bezieht. Deshalb haben wir, wie bereits gesagt, sehr große Sorge, dass dieser Klagevirus sich ausbreitet und Journalisten weltweit nicht mehr sicher sind.

Hranfsson machte die neuen Erklärungen gestern kurz nach der Anhörung vor Gericht in London im Fall des WikiLeaks-Mitbegründers Julian Assange. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich Aktivisten und Unterstützer, um Assanges Freilassung zu fordern.

Während des Termins erklärte die zuständige Bezirksrichterin Vanessa Baraitser sich bereit, Assanges Anhörung in zwei Teile zu teilen. Der Fall wird am 24. Februar eröffnet und die Anhörungen werden nach einer Woche unterbrochen und dann am 18. Mai wieder aufgenommen.

Der Mitbegründer von WikiLeaks, Julian Assange, sitzt seit Mai 2019 im Hochsicherheitstrakt im Gefängnis von Belmarsh, nachdem er wegen Verstoß gegen seine Kautionsbedingungen zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt wurde. Er hatte sich in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet, um einer befürchteten Auslieferung an die USA zu entkommen. Obwohl Strafe mit dem 22. September verbüßt war, ordnete ein britisches Gericht an, dass Assange wegen seiner früheren Fluchtgeschichte in Haft bleibt, während ihm die Auslieferung an die USA droht. 

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