"Ich bekomme Panikattacken" – Golunow über seine Inhaftierung
"Ich habe versucht, so zu tun, als sei alles in Ordnung, aber ich habe verstanden, dass ich noch voller Adrenalin bin. Ab und zu bekomme ich Panikattacken", fügte er hinzu.
Golunow sagte auch, dass er plant, eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Nikulinsky-Gerichts, ihn unter Hausarrest zu stellen, einzureichen, obwohl der Leiter der Untersuchungsgruppe seine Beteiligung an dem Fall ausschließt.
"Der Leiter der Untersuchungsgruppe glaubt, dass ich unschuldig bin. Ich habe die entsprechende Entscheidung, aber das Gerichtsurteil wurde nicht aufgehoben. Ich möchte nicht, dass sich jemand in einer ähnlichen Situation wiederfindet", sagte er.
Der Journalist hat sich noch nicht entschieden, ob er an einer Kundgebung am 16. Juni teilnehmen wird, die aus Solidarität zu ihm stattfindet.
Golunow wurde am 6. Juni wegen Drogenbesitzes verhaftet. Die Polizei behauptete, dass vier Gramm Methamphetamin in seinem Rucksack gefunden wurden. In Folge dessen kam er in Untersuchungshaft, die später in einen Hausarrest umgewandelt wurde.
Der Fall löste in Russland und auch im Ausland eine breite Welle der Empörung aus, wobei führende Medien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eine schnelle Untersuchung der vermuteten Polizeikorruption forderten.
Die an der Verhaftung Golunows beteiligten Beamten der Moskauer Anti-Drogeneinheit wurden vorübergehend suspendiert.
Mehr dazu - Moskau: Hunderte Festnahmen bei nicht genehmigtem Protestmarsch
Für deutsche Untertitel bitte die Untertitelfunktion einschalten
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.