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"Völkerrecht einhalten" - Teilsieg in Prozess um Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen

Das Landgericht Münster hat am Dienstag entschieden, dass die Bundesrepublik Garantien von den Vereinigten Staaten einholen muss, dass US-Drohnenangriffe die von deutschem Hoheitsgebiet aus koordiniert werden im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Gleichzeitig wurden die Urteile in zwei Klagen über die Nutzung des US-Militärstützpunktes Ramstein für Angriffe auf jemenitischem und somalischem Boden verkündet.
"Völkerrecht einhalten" - Teilsieg in Prozess um Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen

"Die Bundesrepublik muss sich vergewissern, ob bei US-Drohneneinsätzen, die unter Nutzung der Station in Ramstein erfolgen, das Völkerrecht beachtet wird", erklärte die Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Münster Gudrun Dahme, als sie den Teilsieg der Jeminiten in einem gegen die Bundesregierung angestrengten Verfahren bekannt gab.

Das Gericht hat Zweifel daran, dass bei diesen Drohneneinsätzen in jedem Fall das Völkerrecht beachtet wird. Auf der Grundlage des Urteils muss die Bundesregierung diesen Zweifeln jetzt nachgehen und Nachforschungen anstellen, ob das Völkerrecht tatsächlich gewahrt wird. Bisher hatte man sich auf eine entsprechende Erklärung der USA verlassen. Dies reichte dem Gericht nicht aus. Sollten die Nachforschungen ergeben, dass das Völkerrecht bei den Drohnenangriffen nicht beachtet wurde oder nicht beachtet wird, dann – so hat das Gericht ebenfalls entschieden - muss die Bundesrepublik die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vereinigten Staaten künftig das Völkerrecht einhalten.

Das Gericht wies jedoch den Antrag zurück, die Nutzung der US-Militärbasis für weitere Drohnenangriffe zu untersagen.

Das Gericht wies ebenfalls die Behauptungen eines somalischen Klägers zurück, dass sein Vater bei einem Drohnenangriff der USA im Februar 2012 über Satellitendaten, die von der Ramsteiner Luftwaffenbasis übermittelt wurden, getötet worden sei. Man verwies auf den unvollendeten Status des im spezifischen Zeitraum im Bau befindlichen Standortes.

Berichten zufolge hatten die USA die Ramstein Airbase genutzt, um Informationen weiterzugeben, mit denen Drohnenangriffe auf das jemenitische Dorf Chashamir durchgeführt wurden. Bei den Angriffen im August 2012 sind mehrere Menschen getötet worden.

Die Klage wurde erstmals im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Nachdem das Gericht entschieden hatte, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, die USA an der Nutzung des Militärstützpunktes für Drohnenschläge zu hindern, legten die Kläger gegen dieses Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein.

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