Kurzclips

Putsch-Versuch in Lugansk? Bewaffnete in Tarnkleidung übernehmen Kontrolle von Regierungsgebäuden

Etwa 200 schwer bewaffnete Männer in Tarnkleidung, deren Affinität ungeklärt ist, haben am Mittwoch im Zentrum von Lugansk mehrere Regierungsgebäude der selbsternannten Lugansker Volksrepublik (LPR), darunter auch die Generalstaatsanwaltschaft, unter ihre Kontrolle gebracht. Der Leiter des LPR-Militärsektors, Sergej Rakhno, und der amtierende Generalstaatsanwalt Witalij Podobry wurden angeblich von den bewaffneten Männern festgenommen.
Putsch-Versuch in Lugansk? Bewaffnete in Tarnkleidung übernehmen Kontrolle von Regierungsgebäuden

LPR-Chef Igor Plotnizki erklärte am Dienstag, dass es einen Putschversuch gegeben habe, die Regierung der international nicht anerkannten Volksrepubik aber die Kontrolle über die Situation wiedererlangt habe. Den Versuch, die Regierung zu stürzen, habe angeblich der ehemalige Innenminister Igor Kornet unternommen, nachdem die Führung des Protostaates diesen entlassen habe.

In einer Videobotschaft bestand Kornet darauf, seine Position zu behalten, und verlangte, dass hochrangige Persönlichkeiten in der Führung der Region strafrechtlich verfolgt werden. Medienberichte sprechen auch von gepanzerten Fahrzeugen, die die nicht gekennzeichneten Militärs, die an dem Putschversuch beteiligt gewesen sein sollen, mit sich geführt hätten.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.