Kurzclips

Auswärtiges Amt: Erdogans Schläger-Bodyguards "werden deutschen Boden nicht betreten" dürfen

Zwölf Bodyguards des türkischen Präsidenten werden in "absehbarer Zeit, also auch während des G20-Gipfels, deutschen Boden nicht betreten", erklärte Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, gestern in Berlin. Dieses "Einreiseverbot" wurde verhängt, nachdem besagte Bodyguards in Washington auf Anti-Erdogan-Demonstranten eingeprügelt hatten. Bei dem Vorfall im Mai waren die Bodyguards in Videos zu sehen, wie sie auf Demonstranten am Boden eintreten, darunter auch auf Frauen.
Auswärtiges Amt: Erdogans Schläger-Bodyguards "werden deutschen Boden nicht betreten" dürfen

Am 15. Juni gab die Washingtoner Polizeibehörde zwölf Haftbefehle für Mitglieder des Sicherheitsteams von Erdogan heraus. Bei den Männern soll es sich um neun türkische Sicherheitskräfte sowie drei Polizisten handeln. Der Polizeichef von Washington erklärte zu den Haftbefehlen, dass die USA die ausgeübte Gewalt gegen friedliche Demonstranten nicht tolerieren würden und die Bodyguards auf den Videoaufnahmen eindeutig identifiziert werden konnten. Erdogan kritisierte die Haftbefehle scharf: „Was ist das für ein Gesetz, was ist das für eine Justiz? Wenn diese Leibwächter mich nicht beschützen sollen, wozu soll ich sie dann mit mir nach Amerika nehmen?“

Videos zeigen Schlägerei der Bodyguards im Mai in Washington:

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.