Kurzclips

Osnabrück: Mord und Missbrauch im Altersheim - Prozess gegen somalischen Asylbewerber beginnt

Ein mittlerweile 19-jähriger Asylbewerber aus Somalia muss sich in Osnabrück vor dem Landgericht zweifachen sexuellen Missbrauchs von Senioren und eines Mordes wegen verantworten. Er soll sich am 22. Oktober 2016 über die offene Hintertür Zugang in das Seniorenheim in Neuenhaus, "Haus am Bürgerpark", verschafft haben. Dort soll er an zwei Senioren sexuelle Handlungen vorgenommen und eine 87-jährige Frau totgetreten haben.
Osnabrück: Mord und Missbrauch im Altersheim - Prozess gegen somalischen Asylbewerber beginnt

In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von Anfang März wird folgender Tathergang beschrieben:

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage wegen Mordes gegen einen 18 Jahre alten Asylbewerber aus Somalia erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Oktober 2016 gegen 3.00 Uhr nachts in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim eine 87 Jahre alte Bewohnerin getötet zu haben. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen soll der Beschuldigte zuvor durch eine nicht verschlossene Hintertür in die Seniorenresidenz "Haus am Bürgerpark" eingedrungen sein, um an den Bewohnern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er soll sich demnach zunächst in das Zimmer eines 59 Jahre alten Mannes begeben haben, welcher seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Dort soll der Beschuldigte diesen Mann unsittlich berührt haben. Anschließend soll sich der Beschuldigte in ein Nachbarzimmer begeben haben, wo er an dem in einem Bett liegenden, 87 Jahre alten, schwer demenzkranken Ehemann des späteren Opfers ebenfalls sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Hierbei soll er durch das im selben Zimmer wohnhafte spätere Tatopfer überrascht worden sein. Um die Aufdeckung der vorhergehenden Sexualstraftat zu verhindern, soll der Beschuldigte dann mit großer Gewalt auf die Frau eingetreten haben, so dass diese wenig später ihren Verletzungen erlag.

Der Verdächtige ist zur Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.