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Wagenknecht: CETA-Urteil durch klare Auflagen und Einschränkungen ein wichtiger Teilerfolg

Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE Sahra Wagenknecht hat sich heute nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Eilantrag über ein vorläufiges Stopp für das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA frohen Mutes gezeigt.
Wagenknecht: CETA-Urteil durch klare Auflagen und Einschränkungen ein wichtiger Teilerfolg

Zwar sei der Eilantrag abgelehnt worden, aber es sind auch „deutlich mehr Bereiche definiert worden, die zuvor nicht unter die vorläufige Anwendung von CETA gefallen waren“. Zudem wurden Auflagen beschlossen, wie zum Beispiel, dass sich Deutschland und Kanada dazu verpflichten müssen, dass die vorläufige Anwendung von CETA sofort gestoppt werden muss, falls  der Bundesrat und -tag dagegen stimmen. Dadurch ist der Weg für CETA deutlich erschwert worden  und deshalb sei das Urteil als Teilerfolg zu sehen, so Wagenknecht.  

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