Polnisches Gericht genehmigt Auslieferung von russischem Archäologen an Ukraine
Grundlage des Strafverfahrens sind Ausgrabungen auf der Krim, an denen der Archäologe beteiligt war. Kiew stuft diese als Zerstörung von Denkmälern ein.
Das Gerichtsurteil ist nicht endgültig. Das Berufungsgericht kann dieses Urteil aufheben, abändern oder den Fall zur erneuten Verhandlung an das Gericht erster Instanz zurückverweisen. Die maximale Haftdauer in einem Auslieferungsverfahren beträgt zwei Jahre. Sollte das Berufungsgericht der Auslieferung des Archäologen zustimmen, wird der Fall dem polnischen Justizminister vorgelegt. Ihm obliegt das letzte Wort in Auslieferungsangelegenheiten.
Noch vor Beginn des Verfahrens forderte das russische Außenministerium die sofortige Freilassung von Alexander Butjagin und bestellte den polnischen Botschafter in Moskau ein, dem ein "entschiedener Protest" übermittelt wurde.
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