Kurzclips

Epsteins Vertraute Maxwell: Aussage nur gegen Begnadigung

Am Montag ist die im Jahr 2021 verurteilte Ghislaine Maxwell vor den Ausschuss des US-Kongresses getreten, um zu dem neuesten Datensatz der sogenannten Epstein-Akten befragt zu werden. Die Anhörung fand virtuell von ihrer Haftanstalt im US-Bundesstaat Texas aus statt.

Anstelle Rede und Antwort zu stehen, berief sich die einst enge Vertraute des Finanziers und Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, auf ihr Recht zu schweigen, welches ihr nach der US-Verfassung zusteht: "Ich würde gerne Ihre Frage beantworten, aber auf den Rat meines Anwalts hin lehne ich es respektvoll ab, diese Frage und alle damit zusammenhängenden Fragen zu beantworten."

Kurz zuvor machte ihr Anwalt David O. Markus klar, dass "eine Bereitschaft [Maxwells], die ungefilterte Wahrheit über die Geschehnisse" zu schildern, davon abhänge, ob US-Präsident Donald Trump bereit ist, die verurteilte Sexualstraftäterin zu begnadigen.

Die Komplizin des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist im Jahr 2021 wegen Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung für schuldig befunden worden.

Epstein, der Verbindungen in höchste Kreise hatte, soll sich laut offiziellen Angaben im Jahr 2019 während der Untersuchungshaft in einem Hochsicherheitsgefängnis das Leben genommen haben.

Mehr zum Thema – Musk: Kostenübernahme bei Klage gegen Epstein-Quellen – Super-Bowl-Pause mit Opfervideo

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.