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Nord-Stream-Sprengung: BGH bestätigt Festnahme – Opposition fordert Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Festnahme eines ukrainischen Staatsbürgers bestätigt, der an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen sein soll.

Russlands Außenministerium bezeichnete den Vorfall erneut als Akt internationalen Terrorismus und forderte eine umfassende Untersuchung sowie die Bestrafung aller Verantwortlichen.

Im Bundestag lösten Berichte über eine mögliche Beteiligung Kiews Empörung aus. AfD-Abgeordnete verlangten eine vollständige Aufklärung und kündigten an, Deutschland müsse im Falle eines Nachweises Schadensersatz fordern.

Die Debatte fällt in eine Phase angespannter Energieversorgung: Deutschlands Gasspeicher sind derzeit nur noch zu rund 34 Prozent gefüllt, Experten warnen vor weiteren Rückgängen bis zum Ende des Winters und der Gefahr einer Gasmangellage.

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