Kurzclips

Kopf von "Cartel de los Soles" – US-Justizministerium streicht zentralen Anklagepunkt gegen Maduro

Am 3. Januar 2026 griffen die USA Venezuela mit 150 Kampfflugzeugen, darunter B-1-Bomber, an und entführten Präsident Nicolás Maduro. Noch am selben Tag führte auch US-Präsident Trump als Begründung für diesen Angriff an, dass Maduro der Kopf des Drogenkartells "de los Soles" sei.

Trump behauptete bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus: "Wie aus der Anklage hervorgeht, leitete er persönlich das skrupellose Kartell 'Cartel de las Soles', das unser Land mit tödlichem Gift überschwemmte und so den Tod unzähliger Amerikaner verursachte."

In der aus dem Jahr 2020 stammenden Anklageschrift ist dieser Vorwurf auch tatsächlich zu finden. Dort heißt es unter anderem: "Der Angeklagte Nicolás Maduro Moros war an der Organisation des 'Cartel de Los Soles' beteiligt und übernahm schließlich dessen Führung, nachdem er in Venezuela an die Macht gekommen war."

Wie die New York Times berichtet, hatten "Experten für Kriminalität und Drogenproblematik in Lateinamerika jedoch erklärt, dass es sich dabei um einen Slangbegriff handelt, der in den 1990er Jahren von den venezolanischen Medien geprägt wurde und sich auf durch Drogengelder korrumpierte Beamte" beziehe.

Das US-Justizministerium habe die Anklageschrift inzwischen überarbeitet und am Tag von Maduros Verschleppung eine geänderte Version veröffentlicht, die diesen Punkt bestätigt.

Tauchte das 'Cartel de Los Soles' in der ursprünglichen Anklage noch 32-mal auf, so ist es jetzt nur noch zweimal mit dem Hinweis auf den Ursprung des Begriffs zu finden.

Auch wenn Maduro weiterhin des "Drogenterrorismus" bezichtigt wird, wurde damit ein zentraler Vorwurf heimlich gestrichen.

Mehr zum Thema – Raub von Venezuelas Öl: Trump sichert sich Zugriff auf die sanktionierten Öl-Milliarden

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.