Bundestag: Grüner filmt unerlaubt – Brandner muss Rede unterbrechen
Laut Hausordnung des Deutschen Bundestages dürfen Bild- und Tonaufnahmen nur von den dafür vorgesehenen Plätzen aus erfolgen; Verstöße können eine Ermahnung oder sogar ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.
Brandner kommentierte den Vorfall mit der Frage: "Ich frag mich nur, was macht so'n Grüner zu Hause mit Filmaufnahmen von Brandner am Rednerpult?"
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