Kurzclips

Trotz Gerichtsbeschluss: Israel setzt illegalen Abriss palästinensischer Häuser fort

Etwa 400 Familien in einem Flüchtlingslager in der Stadt Tulkarm im Westjordanland mussten Anfang Juli ihre Häuser verlassen, nachdem die israelischen Streitkräfte kurzfristig den Abriss der insgesamt 104 Wohnhäuser verkündet hatten, in denen diese Menschen lebten.

"Adalah", eine palästinensische Menschenrechtsorganisation, klagte gegen diesen Beschluss der IDF, woraufhin das Oberste Gericht in Israel entschied, dass das Militär den Abriss einstellen und bis zum 2. September näher erläutern solle, warum der Abriss der 104 Wohnhäuser nötig sei. Die israelische Armee hat nicht auf den Gerichtsbeschluss reagiert und trotz des eindeutigen Verbots am Dienstag mit den Abrissarbeiten begonnen.

Schon im März 2023 kam es in Tulkarm zu Gefechten, die seither mit schwankender Intensität andauern und massive Zerstörungen nach sich zogen. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 intensivierte die israelische Armee ihre Operationen im Westjordanland, so auch in Tulkarm. Die Stadt wurde aus der Luft bombardiert und Regierungspolitiker forderten offen die komplette Zerstörung der Stadt mit ca. 65.000 Einwohnern.

Im Rahmen der im Januar 2025 begonnenen Militäroperation "Iron Wall" hat die israelische Armee ihre Aktivitäten im Westjordanland weiter verschärft.

Mehr zum Thema – Der Westen und das Völkerrecht: legal, illegal, scheißegal

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.