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AfD-Vorwurf im Saalstreit: CDU hilft dabei, größte Opposition im Bundestag arbeitsunfähig zu machen

Die AfD-Fraktion zieht vor das Bundesverfassungsgericht im Streit um die Vergabe der Sitzungssäle im Bundestag. Als zweitgrößte Fraktion beansprucht sie den zweitgrößten Saal, muss aber nun in einem provisorischen "Aushilfssaal" tagen, der zudem laut parlamentarischem Geschäftsführer Bernd Baumann "ganz weit weg" vom Reichstagsgebäude liegt und für Fraktionssitzungen ungeeignet ist.

Der Ältestenrat hatte entschieden, dass die kleinere SPD mit 120 Abgeordneten den größeren Otto-Wels-Saal behält, während die AfD mit 151 Mandaten den kleineren FDP-Saal nutzen soll. Jurist Ulrich Vosgerau sieht darin eine Missachtung des Wählerwillens und einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die AfD fordert nun eine einstweilige Anordnung.

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