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Ermächtigte Justizministerin Hubig die Razzien gegen Humanitäre Helfer als "Terrorunterstützer"?

Am 27. Mai hat der Generalbundesanwalt Wohnungen, Büros und Vereinsräume von Mitgliedern des Vereins Friedensbrücke Kriegsopferhilfe e.V. in Berlin und Brandenburg durchsuchen lassen. Der Vorwurf lautet auf "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland". Dabei werden die Volksrepubliken Donezk und Lugansk pauschal als terroristische Vereinigungen eingestuft.

Da ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch nur eingeleitet werden kann, wenn zuvor das Bundesjustizministerium eine sogenannte Verfolgungsermächtigung erteilt hat, wollte NachDenkSeiten-Journalist Florian Warweg in der Bundespressekonferenz wissen, ob Justizministerin Stefanie Hubig persönlich grünes Licht für das Vorgehen gegeben hat.

Gegen Vereinsgründerin Liane Kilinc sowie den Unterstützer Klaus Koch lagen Haftbefehle vor, berichtet Ulrich Heyden auf den NachDenkSeiten. Heyden schildert in seinem Beitrag brisante Details der Razzia: "Klaus Koch, der über 70 Jahre alt ist, hat die Durchsuchungsaktion schockiert. Einen Tag danach schrieb er in einem Chat, sein Enkel sei von schwer be-waffneten und vermummten Sicherheitskräften 'überfallen' worden. Der Enkel sei 15 Jahre alt und allein zu Hause gewesen."

Mehr zum Thema - Verfahren gegen Verein Friedensbrücke: Die Bundesregierung und das Völkerrecht

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