CTF Baltic in Rostock und Mord in Wittlich: "Sonderregel" für NATO-Truppenstatut in Deutschland?
Denn das NATO-Truppenstatut, das den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, hat keine Gültigkeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Doch auch allgemein stellt sich die Frage nach der Gerichtsbarkeit von in Deutschland stationierten ausländischen Soldaten. Brisant in diesem Zusammenhang ist der Freispruch eines US-Soldaten, der beschuldigt wurde, in Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben.
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