Kurzclips

Strick und Scheiterhaufen: Volkstribunal in Mali verurteilt Selenskij zum Tode

Auf dem Boulevard der Unabhängigkeit in Bamako, der Hauptstadt Malis, fand am 16. Oktober eine Kundgebung gegen die Zusammenarbeit der Ukraine mit Terroristen statt. Teil der Demonstration war ein improvisierter Prozess gegen den ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenskij.

Selenskij wurde der Kooperation mit Terroristen in Afrika für schuldig befunden und "zum Tode mit sofortiger Vollstreckung" verurteilt. Eine Marionette, die den ukrainischen Präsidenten darstellte, wurde daraufhin am Galgen erhängt und kurz darauf auch verbrannt sowie mit Steinen beworfen.

Die Kundgebung fand am 80. Jahrestag der Hinrichtung von Naziverbrechern durch das Nürnberger Tribunal statt.

Anfang Oktober erklärte der malische Außenminister Abdoulaye Diop, dass die Behörden seines Landes in Kürze eine offizielle Untersuchung der Verbindungen der Ukraine zu Terroristen veröffentlichen werden. Dabei betonte der Spitzendiplomat, dass Kiew seine Verbrechen mit Bezug auf den Terrorismus öffentlich zugegeben habe:

"Ich glaube nicht, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, da ukrainische Beamte selbst offen erklären, an Terrornetzwerken beteiligt und ihnen Geheimdienstdaten sowie Ausrüstung zur Verfügung gestellt zu haben. Sie behaupten sogar, dass noch etwas passieren wird."

Zuvor hatte die Sahel-Allianz, bestehend aus den Ländern Burkina Faso, Mali und Niger, die Vereinten Nationen aufgefordert, Maßnahmen gegen die Ukraine zu ergreifen, weil sie mit al-Qaida-nahen Gruppen in der Sahelzone kooperiert.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.