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"Sensation" – Entscheidung über Corona-Berufsverbote an Verfassungsgericht verwiesen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Dienstag über einen Fall einer Frau verhandelt, die gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht geklagt hatte. Das Gericht hat den Fall zu einer abschließenden Bewertung nun an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben.

In einer Pressemitteilung verwies das Gericht auch auf die vorliegenden RKI-Protokolle und stellte damit die Unabhängigkeit der Behörde infrage.

Bei dem Prozess wurde der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lars Schaade, ausgiebig als Zeuge vernommen. Er sollte aussagen, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt bekannt waren. Auch die Protokolle des RKI waren Teil des Verfahrens. Aus ihnen geht hervor, dass schon zu einem Zeitpunkt, als das Infektionsschutzgesetz erst wenige Monate in Kraft gewesen war, bekannt geworden war, dass die Impfung keinen Schutz vor Übertragung bietet.

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