Strafverfahren gegen deutschen Antikriegsaktivisten: "Deutschland erweist sich als Unrechtsstaat"
Ihm wird nun "Belohnung und Billigung von Straftaten" nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Im Januar wurde er als Betreiber des Coop Anti-War Cafés zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft, plus Übernahme der Verfahrenskosten. Inzwischen hat er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben und wartet auf das Gerichtsverfahren.
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